Allgemeine Voraussetzungen für Wohn-Riester
- Sie wohnen selbst in der Immobilie.
- Sie sind Eigentümer*in oder Miteigentümer*in der Immobilie.
- Ihre Immobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen).
So können Sie Wohn-Riester nutzen
Mit Riester eine Immobilie kaufen oder bauen
Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben einsetzen wollen, um ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen, ist das möglich. Dadurch, dass Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus leben werden, sichern Sie sich eine Altersvorsorge in Form von mietfreiem Wohnen und das unterstützt der Staat.
Folgende Voraussetzungen müssen neben den allgemeinen hierfür erfüllt sein:
- Ihnen sind für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie nachweislich Kosten entstanden.
- Die Mindestentnahmesumme beträgt 3.000 Euro.
Quelle:Stocksy | Hugh Sitton
Bewohnen Sie nur einen Teil Ihrer Wohnung, weil der Rest zum Beispiel vermietet ist oder Sie ein Zimmer als Arbeitszimmer nutzen, können wir nur die Kosten berücksichtigen, die für den Teil der von Ihnen als Wohnung genutzten Fläche entstanden sind.
Sind die Bedingungen erfüllt? Dann steht Ihrem Antrag bei uns nichts mehr im Weg. Nutzen Sie dazu gern unseren Online-Service.
Zum Entnahmeantrag online
Sie haben verpasst, Wohn-Riester zu beantragen?
Kein Problem - wenn Sie nicht zu lange warten. Wir können Kosten berücksichtigen, die Ihnen bis zu sechs Monate vor dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung entstanden sind.
Tilgung eines Darlehens mit Wohn-Riester
Haben Sie ein Darlehen für den Kauf oder Bau Ihrer Wohnimmobilie aufgenommen? Auch hierfür können Sie Wohn-Riester nutzen. So können Sie zum Beispiel Geld für die jährliche Sondertilgung entnehmen, wenn Ihr Darlehensvertrag das zulässt. Auch zum Ende der Zinsbindung Ihres Darlehens können Sie das Kapital nutzen, um einen Teil des Darlehens abzulösen. Dann fällt die Darlehenssumme für die Anschlussfinanzierung geringer aus.
Auch hier gilt: Darlehen für Aus- oder Anbauten sowie Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten können nicht mit Ihrem Riester-Guthaben getilgt werden.
Die Mindestentnahmesumme beträgt auch bei der Darlehenstilgung 3.000 Euro.
Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Sie wollen Pflichtanteile an einer eingetragenen Genossenschaft erwerben, um als Mitglied günstigere Wohnungen der Genossenschaft zu mieten? Dann können Sie auf Ihr Riester-Guthaben zurückgreifen. Der Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen über den Pflichtanteil hinaus wird nicht mit Hilfe von Wohn-Riester gefördert.
Ihr Riester-Vertrag unterstützt Sie beim Kauf der Pflichtanteile. Mit einer Auszahlung in Höhe von mindestens 3.000 Euro können Sie sich mit dieser Form von Wohn-Riester-Förderung ein lebenslanges Wohnrecht in einer Genossenschafts-Wohnung sichern.
Haben Sie bereits ein Darlehen aufgenommen, um die Anteile zu erwerben? Dann können Sie Ihr Riester-Guthaben auch für die Tilgung dieses Darlehens einsetzen.
Altersgerechter und barrierefreier Umbau
Planen Sie den barrierearmen Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, damit Sie auch im Alter eigenständig wohnen können? Auch hierfür können Sie Geld aus Ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Sie haben Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut? Dann beträgt die Mindestentnahmesumme 6.000 Euro. In allen anderen Fällen liegt sie bei 20.000 Euro.
Eine Tilgung von Darlehen, die für den altersgerechten Umbau aufgenommen wurden, ist mit Hilfe von Wohn-Riester allerdings nicht möglich.
Wichtig zu wissen: Vorgaben beachten!
Das barrierefreie Bauen ist in Deutschland genormt. Wenn Sie Mittel aus Wohn-Riester für Ihren Umbau einsetzen möchten, müssen Sie 50 Prozent Ihrer Umbaukosten für die Umsetzung der Vorgaben des Deutschen Instituts für Normung einsetzen (DIN 18040 Teil 2). Allerdings nur, wenn die bauliche Struktur Ihrer Immobilie dies ermöglicht. In dieser DIN sind die Normen für das barrierefreie Bauen hinterlegt. Die Erfüllung der Vorgaben müssen Sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen lassen. Die restlichen 50 Prozent des Geldes müssen für weitere Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit genutzt werden. Hier kann Sie Ihr Bauunternehmen beraten.
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren, können Sie ab dem 01. Januar 2024 auch dafür das Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen.
Um Ihr Riester-Guthaben für die Kosten der energetischen Sanierung entnehmen zu können, muss Ihre energetische Sanierungsmaßnahme von einen Fachunternehmen durchgeführt werden. Außerdem muss Ihnen das durchführende Fachunternehmen oder eine ausstellungsberechtigte Person bestätigen, dass es sich um eine förderbare Sanierung im Sinne des Gesetzes handelt.
Folgende energetische Sanierungsmaßnahmen gehören dazu:
- Dämmen von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuern von Fenstern oder Außentüren
- Einbauen oder Erneuern einer Lüftungsanlage
- Erneuern der Heizungsanlage
- Optimieren der bestehenden Heizungsanlage, sofern diese älter als zwei Jahre ist
- Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren
- Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie Kosten für Energieberater
Wir empfehlen Ihnen, vorab Ihr Fachunternehmen anzusprechen, ob die von Ihnen geplanten Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ein Fachunternehmen in diesem Sinne kann zum Beispiel eine Maurerfirma, eine Elektrofirma oder eine Heizungsfirma sein.
Sie haben Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut? Dann beträgt die Mindestentnahmesumme 6.000 Euro. In allen anderen Fällen liegt sie bei 20.000 Euro.
Bitte beachten Sie:
Erst ab dem 01. Januar 2024 können Sie den Antrag auf Entnahme für die energetische Sanierung stellen. Den entsprechenden Antrag stellen wir Ihnen dann auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Dann können Sie Aufwendungen geltend machen, die maximal 6 Monate vor Antragstellung entstanden sind, frühestens am 01.07.2023.
Welche Nachweise für den Antrag auf Entnahme erforderlich sind, können Sie unserer Nachweistabelle entnehmen. Die Vorabbestätigung des Fachunternehmens oder des Ausstellungsberechtigten können Sie sich in Kürze hier herunterladen.
Eine Tilgung von Darlehen, die für energetische Sanierungen aufgenommen wurden, ist mit Ihrem Riester-Guthaben nicht möglich.
Drei Schritte zur Wohn-Riester-Förderung
- Antrag stellen
Bitte stellen Sie einen Antrag auf Entnahme bei uns. Nutzen Sie dazu gern unseren Entnahmeantrag online. Sie können den Antrag direkt ausfüllen, Ihre Nachweise hochladen und online an uns senden.
Alternativ kann der Antrag auch formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder Brief. Oder Sie nutzen unser PDF-Formular. Der Antrag muss spätestens zehn Monate vor Beginn der Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag bei uns eingegangen sein.
Senden Sie Ihren Antrag bitte
per Post an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin
oder
per E-Mail an:
zulagenstelle@drv-bund.de
Zu den Formularen
- Die ZfA prüft den Antrag.
Wir können erst über Ihren Antrag entscheiden, wenn uns alle wichtigen Unterlagen vorliegen. Darum prüfen wir zunächst, ob Sie uns Ihre Nachweise geschickt haben. Falls uns Dokumente fehlen, melden wir uns. Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen in einem Bescheid mit. Auch Ihren Anbieter informieren wir darüber, wie wir über Ihren Antrag entschieden haben.
- Auszahlung durch Ihren Anbieter
Wenn Sie einen positiven Bescheid von uns erhalten haben, die Entnahme also genehmigt wurde, wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Dort geben Sie an, ob Sie das gesamte Guthaben Ihres Riester-Vertrages oder nur einen Teil ausgezahlt bekommen möchten. Bitte prüfen Sie im Voraus in Ihren Vertragsbedingungen, ob eine Teilauszahlung prinzipiell möglich ist.
Wünschen Sie nur eine Teilauszahlung aus Ihrem Vertrag, muss mindestens ein Betrag in Höhe von 3.000 Euro als gefördertes Kapital in Ihrem Vertrag verbleiben. Wie hoch der Anteil des geförderten Kapitals an Ihrem gesamten Vertragsguthaben ist, können Sie bei Ihrem Anbieter erfragen.
Beispiel:
Es ist ein gefördertes Vertragsguthaben in Höhe von 12.000 Euro vorhanden. Wenn Sie nur eine Teilauszahlung wünschen, kann der Anbieter Ihnen höchstens 9.000 Euro auszahlen. 3.000 Euro verbleiben in Ihrem Vertrag.
Nicht vergessen: Entnahmekosten vorab erfragen!
Es ist möglich, dass Ihr Anbieter Ihnen für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Entnahme Kosten berechnet. Die Höhe dieser Gebühr erfragen Sie bitte bei Ihrem Anbieter.
So wird Wohn-Riester verzinst und besteuert
Riester wird normalerweise dann vom Staat besteuert, wenn Sie in den Ruhestand gehen und Ihr Anbieter beginnt, Ihnen die Riester-Rente auszuzahlen. Bei Wohn-Riester erhalten Sie jedoch schon vor Eintritt in die Rente Geld aus Ihrem Riester-Vertrag. Für die nachträgliche Besteuerung ab Renteneintritt gibt es deshalb das sogenannte Wohnförderkonto.
Auf dieses fiktive Konto buchen wir den ausgezahlten Betrag oder die geförderten Tilgungsleistungen ein. Bis zum Beginn der Rentenphase Ihres Riester-Vertrages wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto jährlich mit 2 Prozent verzinst. Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie von der ZfA einen Bescheid über den insgesamt zu versteuernden Betrag. Die Höhe des Betrags, den Sie jährlich bis zu Ihrem 85. Lebensjahr in der Steuererklärung angeben müssen, steht ebenfalls in diesem Bescheid.
Beispiel
Ihr Anbieter hat Ihnen am 1. Mai 2018 einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro aus Ihrem Riester-Vertrag für den Kauf eines Hauses ausgezahlt. Dann landet dieser Betrag fiktiv auf Ihrem Wohnförderkonto. Beginnt die Rentenphase Ihres Riester-Vertrages im Jahr 2030, wird bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Wohnförderkonto im Jahr mit zwei Prozent verzinst.
Zu Beginn der Rentenphase Ihres Riester-Vertrages wird der gesamte auf dem Wohnförderkonto befindliche Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Betrag zu versteuern:
- Sie geben den gesamten auf dem Wohnförderkonto befindlichen Betrag in Ihrer Steuererklärung an und besteuern diesen einmalig. Dafür wird Ihnen ein Rabatt von 30 Prozent gewährt, so dass nur 70 Prozent des Betrags auf Ihrem Wohnförderkonto besteuert werden.
- Der Betrag auf dem Wohnförderkonto wird gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag aufgeteilt. Sie geben dann jährlich in Ihrer Steuererklärung den Jahresbetrag an und nur dieser wird besteuert. Der Rabatt von 30 Prozent entfällt bei dieser Variante der Besteuerung. Sie können sich jederzeit dazu entscheiden, den noch offenen Betrag einmalig zu versteuern.
- Beantragen Sie jetzt ganz einfach Ihren staatlichen Zuschuss.
4 Schritte zur Zulage
- Oder haben Sie noch Fragen und benötigen weitere Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge mit der Riester-Rente? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Service und Auskunft