So erhalten Sie die maximale Riester-Zulage
Um sich den Maximalbetrag für Ihre spätere Riester-Rente zu sichern, müssen Riester-Sparer*innen mindestens 4 Prozent Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich der Grund- und gegebenenfalls der Kinderzulage in ihren Vertrag einzahlen.
Lesen Sie hier, wie sich die staatliche Förderung zusammensetzt.
Für die volle Riester-Zulage müssen Sie Folgendes tun:
Zulageantrag prüfen
Um die Riester-Zulage zu erhalten, ist es wichtig, dass die Angaben in Ihrem Dauerzulageantrag aktuell bleiben. Prüfen Sie daher am besten einmal jährlich, ob sich etwas verändert hat. Folgende Ereignisse teilen Sie Ihrem Riester-Anbieter mit, damit er Ihre Daten entsprechend anpassen kann:
- Ihr Einkommen hat sich geändert.
- Sie sind Mutter oder Vater eines Kindes geworden, für das Sie kindergeldberechtigt sind.
- Die Kindergeldzahlung für ein Kind hat aufgehört.
- Sie sind nicht mehr gesetzlich rentenversicherungspflichtig.
Hinweis für Verbeamtete
Sie sind verbeamtet? Dann denken Sie daran, Ihrer Besoldungsstelle die Einwilligung zur Übermittlung der Daten an uns, die ZfA, zu erteilen.
Zulagenberechnung prüfen
Sie haben Ihre jährliche Mitteilung über die Höhe Ihres Riester-Guthabens erhalten und stellen fest, dass Sie eine geringere oder gar keine Zulage erhalten haben?
Dann können Sie einen Antrag auf Festsetzung der Zulage stellen. Diesen Antrag reichen Sie in schriftlicher Form, das heißt per Post, E-Mail oder Fax, innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Mitteilung bei Ihrem Riester-Anbieter ein.
Stellen wir bei der Prüfung fest, dass Ihnen eine höhere Riester-Zulage zusteht, schreiben wir die Differenz Ihrem Riester-Vertrag gut. Haben Sie eine zu hohe Zulage erhalten, wird der zu viel gezahlte Betrag von Ihrem Riester-Guthaben abgezogen.
So flexibel kann Ihr Riester-Vertrag sein
Riester-Beiträge anpassen
Wie hoch der regelmäßige Beitrag ist, den Sie auf Ihr Riester-Konto einzahlen, haben Sie bei Abschluss Ihres Vertrages festgelegt. Hat sich Ihre Lebenssituation verändert, können Sie die Höhe Ihrer Einzahlung ändern. Allerdings sollten Sie darauf achten, mindestens 60 Euro pro Jahr zu sparen, um weiter zulageberechtigt zu bleiben. Kontaktieren Sie einfach Ihren Anbieter. Er kann den Beitrag anpassen.
Riester in Wohn-Riester umwandeln
Sie können Ihr Riester-Guthaben auch für die Finanzierung einer Immobilie einsetzen. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
- Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses
- Tilgung eines Darlehens, das Sie für den Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses aufgenommen haben
- Kauf von Genossenschaftspflichtanteilen
- Tilgung eines Darlehens, das Sie für den Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen aufgenommen haben
- altersgerechter oder barrierefreier Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie mit Riester Ihr Eigenheim finanzieren können?
So geht Wohn-Riester
Anbieter oder Tarif wechseln
Sie sind mit Ihrem Riester-Vertrag unzufrieden? Dann können Sie bei einem anderen Anbieter einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Das Guthaben von Ihrem bisherigen Riester-Vertrag können Sie auf diesen neuen Vertrag übertragen lassen. Die gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich für einen anderen Riester-Tarif bei Ihrem Anbieter entscheiden.
Sie möchten Ihren Riester-Tarif oder Ihren Anbieter wechseln? So geht‘s.
Anbieter oder Tarif wechseln
Vertrag ruhen lassen
Sie können aus persönlichen Gründen nicht länger Ihren Riester-Vertrag besparen? Statt zu kündigen, könnten Sie die Beitragszahlung für eine bestimmte Zeit einstellen. Die bisher erhaltene Riester-Förderung müssen Sie dann - anders als bei einer Kündigung - nicht zurückzahlen. Das Vertragsguthaben Ihres ruhend gestellten Riester-Vertrages bleibt Ihnen natürlich erhalten, auch wenn Sie keine Beiträge mehr auf Ihr Riester-Konto einzahlen.
Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheiden, wieder Beiträge einzuzahlen, dann wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
Sie denken darüber nach, Ihren Vertrag ruhen zu lassen? Das müssen Sie wissen.
Vertrag ruhen lassen