Reform der privaten Altersvorsorge
Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Der Bundesrat hat am 08.05.2026 zugestimmt.
Das neue Gesetz zielt darauf ab die private Altersvorsorge attraktiver und effizienter zu gestalten. Fragen, welche Sie sich als Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema stellen könnten, beantworten wir Ihnen in unseren FAQs.
Die Fördersystematik der privaten Altersvorsorge ändert sich mit dem neuen Gesetz. Neuverträge können ab dem 01.01.2027 abgeschlossen werden und fallen dann automatisch in die neue Fördersystematik. Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt, sondern laufen nach dem alten Verfahrensablauf weiter.
Was ist noch in diesem Jahr wichtig?
Riester-Sparende haben die Möglichkeit ihren bestehenden Vertrag / Verträge in die neue Fördersystematik zu überführen. Dies ist aber kein Muss. Für bestehende Riester-Verträge gibt es einen Bestandsschutz. Bis zum Ende des Jahres 2026 können noch Riester-Verträge mit der alten Fördersystematik abgeschlossen werden.
Lassen Sie sich von Ihrem Riester-Anbieter oder der Verbraucherzentrale beraten, welche Vorgehensweise für Sie die Beste ist.
Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (BMF) finden Sie noch weitere Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge.
Warnung vor Betrug: Phishing-Mails im Umlauf
Derzeit kommt es zu einer regelrechten Welle an Phishing-Mails, die vermeintlich von der Deutschen Rentenversicherung stammen. So sollen beispielsweise unter dem Vorwand eines Sicherheitsupdates der Digitalen Rentenübersicht persönliche Daten eingegeben werden. Manchmal stellen die Betrüger den Versand wichtiger Dokumente, wie der jährlichen Renteninformation, in Aussicht. In anderen Fällen werden Empfänger über eine angebliche Fehlbuchung informiert, die zu einer Beitragserstattung führe.
Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um Betrugsversuche handelt. Persönliche Daten oder Daten zu Ihrem Altersvorsogevertrag oder Zulagekonto werden niemals per Mail angefordert!
Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.
Prüfung vor Auszahlung
Mit der Prüfung vor Auszahlung der Riester-Zulagen sollen spätere Zulagenrückforderungen minimiert werden. Ab dem Beitragsjahr 2024 erfolgt somit die Auszahlung der Riester-Zulagen erst nach vollständiger Überprüfung der Angaben im Zulageantrag. Dies umfasst die Prüfung der Riester-Berechtigung und des Anspruchs auf die Kinderzulage.
Weitere Informationen „Rund um die Riester-Zulage“ finden Sie außerdem in unseren FAQs.
Festsetzung von Amts wegen
Ab dem Beitragsjahr 2024 kann es aufgrund verschiedener Fallgestaltungen zur Erteilung eines Festsetzungsbescheids von Amts wegen durch die ZfA kommen.
Folgende Gründe können zur Erteilung eines Festsetzungsbescheids ohne Antrag führen:
- Die von uns berechnete Riester-Zulage weicht von Ihrer beantragten Zulage ab.
- Wir haben eine Anforderung Ihres zuständigen Finanzamts erhalten, da die von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegebenen Daten Ihres Riester-Vertrags von unseren festgestellten Daten abweichen.
- Wir haben nachträglich festgestellt, dass Ihrem Riester-Vertrag zu Unrecht Riester-Zulagen gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden.
Mehr dazu können Sie in unseren FAQs unter dem Abschnitt "Rund um die Riester-Zulage - "Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid - von Amts wegen erhalten?" nachlesen.