Wofür kann ich Wohn-Riester nutzen?
- Wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen wollen, können Sie das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen, um zum Beispiel einen Teil des Kaufpreises oder eine Rechnung des Bauunternehmens zu bezahlen.
- Sie wohnen bereits in einer eigenen Immobilie und haben für die Anschaffung des Eigenheims ein Darlehen aufgenommen? Mit Wohn-Riester können Sie das Guthaben Ihres Riester-Vertrags für die zusätzliche Tilgung des Darlehens einsetzen, zum Beispiel für die Zahlung einer Sondertilgung.
- Beabsichtigen Sie, Genossenschaftspflichtanteile zu erwerben oder haben Sie für deren Erwerb ein Darlehen aufgenommen? Dann können Sie das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag dafür nutzen.
- Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung altersgerecht umbauen? Auch hierfür können Sie sich Geld aus Ihrem Riester-Vertrag auszahlen lassen.
- Sie möchten den Energieverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung senken und energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen? Dann können Sie dafür das Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen.
Welchen Steuervorteil und welche Zulagen bekomme ich mit Wohn-Riester?
Auch für Wohn-Riester können Sie von staatlicher Förderung profitieren. Diese setzt sich aus den Zulagen und den Steuerermäßigungen zusammen.
- Sie erhalten jährlich maximal 175 Euro Grundzulage.
- Haben Sie Kinder? Für jedes vor 2008 geborene Kind gewähren wir Ihnen jährlich 185 Euro Kinderzulage. Ist Ihr Kind nach dem 31.Dezember 2007 geboren, erhalten Sie sogar 300 Euro Kinderzulage. Die Kinderzulage erhalten Sie, solange Ihnen auch Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird.
- Sind Sie noch keine 25 Jahre alt? Dann erhalten Sie einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
- Ihre jährlichen Einzahlungen in den Vertrag können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihnen auch ein Steuervorteil gewährt werden kann.
Mehr zum Thema Riester-Zulage und zum Steuervorteil erfahren Sie auf unserer Seite Staatliche Förderung für Sie.
Wohn-Riester oder Riester-Rente?
Wohn-Riester können Sie mit jedem Riester-Vertrag nutzen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Grundsätzlich unterscheiden sich Wohn-Riester Verträge nicht von einem klassischen Riester-Renten-Vertrag. Die staatliche Förderung wird sowohl auf die klassische Riester-Rente gewährt als auch auf Wohn-Riester-Verträge. Auch bei den Voraussetzungen für den Erhalt der Zulagen gibt es keine Unterschiede.
Bei einer klassischen Riester-Rente wird Ihnen zu Rentenbeginn eine monatliche Rente zusätzlich zu Ihrer Altersrente gezahlt. Möchten Sie aber im Alter mietfrei in einer eigenen Immobilie wohnen, dann könnte Wohn-Riester für Sie interessant sein. Haben Sie sich dazu entschieden Ihr Riester-Guthaben für Ihre Immobilie zu verwenden, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Entnahme stellen. Die Auszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag erfolgt dann durch Ihren Riester-Anbieter.
Es gibt aber auch spezielle Wohn-Riester-Verträge, die Ihnen weitere Optionen bieten.
Welche Vertragsformen gibt es, die speziell für Wohn-Riester geeignet sind?
Hier haben wir eine Auswahl an möglichen Vertragsformen für Wohn-Riester aufgeführt:
Bitte beachten Sie, dass Sie den entsprechenden Vertrag nicht bei uns, sondern bei einem Riester-Anbieter abschließen.
Riester-Darlehen
Für die Finanzierung Ihres Wohn-Riester-Vorhabens nehmen Sie ein spezielles Riester-Darlehen auf. Die Prüfung der Voraussetzungen übernimmt hier der Riester-Anbieter bei der Auszahlung. Das Darlehen zahlen Sie anschließend in Raten ab. Auf Ihre Tilgungsleistungen (ohne Zinsen) können Sie die Riester-Förderung, in Form von Zulagen, erhalten. Die Zulagen werden dann direkt in Ihren Darlehensvertrag eingezahlt.
Riester-Bausparvertrag
Mit dem Riester-Bausparvertrag schließen Sie einen Vertrag für eine von Ihnen festgelegte Bausparsumme ab. Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus einem Teil, den Sie selbst ansparen, und einem Teil, der Ihnen von der Bausparkasse als Darlehen gewährt wird. Um das Darlehen zu erhalten, müssen Sie zuerst die Bedingungen des Sparteils erfüllen. Dazu gehört, dass Sie eine vorher vereinbarte Summe eingezahlt haben. Während Sie Ihren Riester-Bausparvertrag ansparen, werden dafür Zulagen auf den Bausparvertrag gezahlt, so dass Sie die Sparsumme schneller erreichen. Haben Sie die Bedingungen des Sparteils erfüllt, teilt Ihnen die Bausparkasse die Zuteilung Ihres Vertrags mit. Sie können sich das angesparte Geld dann auszahlen lassen, sofern Sie die Voraussetzungen für Wohn-Riester erfüllen. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen müssen Sie einen Antrag auf Entnahme bei uns stellen. Ohne Genehmigung durch uns, kann Ihnen Ihr Guthaben nicht ausgezahlt werden.
Riester-Bausparvertrag mit Darlehen
Wenn Sie einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen und die Bedingungen des Sparteils erfüllt haben, dann können Sie für den restlichen Teil der Bausparsumme ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Dieses Darlehen müssen Sie für Wohn-Riester einsetzen. Die Prüfung hierfür übernimmt Ihr Anbieter. Sie zahlen die Summe dann in monatlichen Raten ab. Auf Ihre Tilgungsleistungen können Sie Riester-Förderung, in Form von Zulagen, erhalten. Diese Zulagen werden direkt Ihrem Darlehen gutgeschrieben. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Darlehensschuld schneller abzuzahlen.
Riester-Kombi-Kredit
Der Riester-Kombi-Kredit besteht aus einem Riester-Bausparvertrag, der gleichzeitig mit einem Vorfinanzierungsdarlehen abgeschlossen wird. Dabei erhalten Sie aus dem Vorfinanzierungsdarlehen sofort Geld, um dieses für Ihr Wohn-Riester-Vorhaben einsetzen zu können. Die Prüfung hierfür erfolgt durch Ihren Anbieter. Das Darlehen wird vorerst nicht getilgt, es fallen nur Zinsen an. Stattdessen zahlen Sie auf Ihren Riester-Bausparvertrag Sparbeiträge ein. Für diese Einzahlungen können Sie Riester-Förderung, in Form von Zulagen, erhalten und erreichen damit schneller die vereinbarte Sparsumme.
Wenn die Bedingungen des Sparteils erfüllt sind, erfolgt die Zuteilung Ihres Vertrags durch die Bausparkasse. Jetzt steht Ihnen das angesparte Guthaben und ein Bauspardarlehen zur Verfügung. Diese beiden Beträge zahlen das Vorfinanzierungsdarlehen ab. Danach besteht nur noch das Bauspardarlehen, das Sie in monatlichen Raten tilgen. Auf diese monatlichen Tilgungsleistungen (ohne Zinsen) können Sie Riester-Förderung, in Form von Zulagen, erhalten.
Wichtig zu wissen:
Haben Sie Riester-Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag entnommen oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten, wird das sogenannte Wohnförderkonto von uns angelegt. Dieses bildet die Grundlage der späteren nachgelagerten Besteuerung Ihres Riester-Vertrags. Mehr zum Thema Wohnförderkonto und der Besteuerung von Riester lesen Sie in unseren FAQs unter Wohn-Riester.