Ihre Riester-Rente: lebenslang und garantiert
Mit einem Riester-Vertrag können Sie sich auf eine lebenslange Rente in Form einer monatlichen Rentenzahlung verlassen. Lebenslang bedeutet, dass Ihnen die Riester-Rente nicht nur bis zu einem bestimmten Alter, sondern bis zu Ihrem Lebensende gezahlt wird.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil Ihrer Riester-Rente ist, dass Ihr Anbieter Ihnen immer mindestens Ihr Riester-Guthaben auszahlt. Das Guthaben setzt sich aus Ihren Beiträgen und den gewährten Riester-Zulagen zusammen. Je nach Vertragsform kommen dann eventuell sogar noch Zinsen und Erträge hinzu. Anders als bei manchen anderen Formen der privaten Vorsorge machen Sie mit einer Riester-Rente garantiert keine Verluste.
Flexible Auszahlung Ihrer Riester-Rente
Sobald Sie die gesetzliche Altersrente ausgezahlt bekommen, erhalten Sie in der Regel auch die erste Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag. Die Auszahlung der Riester-Rente ist vertraglich festgelegt. Sie kann aber frühestens ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Haben Sie Ihren Riester-Vertrag bereits vor dem 31.Dezember 2011 abgeschlossen, ist eine Auszahlung schon ab dem 60. Lebensjahr möglich.
Noch ein Vorteil der Riester-Rente: Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich Ihr Riester-Guthaben zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen:
- Die monatliche Auszahlung als lebenslange Rente
- Auszahlung eines anteiligen Einmalbetrages aus Ihrer Riester-Rente: Dieser Betrag darf nicht höher als 30 Prozent Ihres Riester-Guthabens sein. Die verbleibende Summe erhalten Sie dann als monatliche Rente.
- Einmalauszahlung des Gesamtbetrags: Würde Ihre monatliche Rente nur sehr gering ausfallen, können Sie sich Ihr gesamtes Guthaben abzugsfrei auszahlen lassen.
Weitere Informationen zur Auszahlung Ihrer Riester-Rente finden Sie auf unserer Seite „So funktioniert die Auszahlung“
Guthaben aus Ihrer Riester-Rente vererben
Sollen Ihre Angehörigen abgesichert sein, wenn Sie selbst einmal nicht mehr da sind? Auch das geht mit der Riester-Rente, denn Ihr Guthaben ist vererbbar. Wie Sie Ihr Riester-Guthaben vererben, hängt unter anderem von der Art Ihres Riester-Vertrages ab, ob Sie vor oder nach Renteneintritt versterben und in welchem Verhältnis der Erbe beziehungsweise die Erbin zu Ihnen steht.
Die Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden, wenn sich Ihre Angehörigen das Guthaben auszahlen lassen. Nur wenn Sie in Ihrem Riester-Vertrag Ihre*n Ehe- oder Lebenspartner*in als begünstigte Person angeben, geht die Riester-Förderung nicht verloren. Dann kann sie*er sich das gesamte Riester-Guthaben auf den eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen oder gegebenenfalls einen neuen Riester-Vertrag abschließen, falls bisher kein Vertrag bestand. Lässt sie*er sich das Guthaben auszahlen, gilt dieselbe Regelung wie bei allen anderen Erben – Zulagen und Steuervorteil müssen dann zurückgezahlt werden.
Wenn Sie Ihr Guthaben aus der Riester-Rente an Ihre Hinterbliebenen vererben wollen, sollten Sie das im Idealfall bereits bei Abschluss des Riester-Vertrages mit Ihrem Anbieter besprechen.
Was passiert mit meinem Wohnförderkonto nach meinem Tod?
Haben Sie das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag für Wohn-Riester eingesetzt? Dann gibt es im Falle Ihres Todes zwei Möglichkeiten:
Nutzt Ihr*e Ehe- oder Lebenspartner*in die Wohnung weiterhin selbst und ist auch Eigentümer*in der Immobilie, bleibt Ihr Wohnförderkonto bestehen.
Geht die Immobilie an jemand anderen über oder bewohnt Ihr*e Partner*in die Immobilie künftig nicht mehr selbst, wird das vorhandene Wohnförderkonto besteuert. Das Finanzamt wendet sich zur Begleichung der Steuern an Ihre Erben.
Und was ist, wenn Sie Grundsicherung erhalten?
Reicht die Rente nicht aus, sind manche Menschen im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Das war lange Zeit für Viele ein Grund, sich gegen die Riester-Rente zu entscheiden, denn die Auszahlung wurde bisher als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Seit dem 1. Januar 2018 ist diese Sorge unbegründet! Durch den neuen Freibetrag in der Grundsicherung lohnt sich die Riester-Rente nun auch für Geringverdiener*innen, denn die monatliche Riester-Rente wird nicht mehr komplett auf die Grundsicherung angerechnet:
- 100 Euro Ihrer Riester-Rente sind grundsätzlich anrechnungsfrei.
- Übersteigt Ihre Riester-Rente diesen Freibetrag, rechnet das Jobcenter 30 Prozent vom Betrag, der diese 100 Euro übersteigt, ebenfalls nicht an.
- Höchstens die Hälfte des jeweiligen Regelsatzes vom Arbeitslosengeld II ist für das Jobcenter anrechnungsfrei.
Ein Beispiel zur Berechnung:
Ihre monatliche Riester-Rente beträgt 160 Euro. Insgesamt bleiben von diesem Betrag 118 Euro anrechnungsfrei.
Grundfreibetrag 100 Euro + 30 Prozent von 60 Euro (= 18 Euro) = 118 Euro.