Mit Riester die Versorgungslücke schließen
Wir alle dürfen heutzutage auf ein langes Leben hoffen – dank guter medizinischer Versorgung und vieler Möglichkeiten, gesund und fit zu bleiben. Gleichzeitig fordert dies unsere Gesellschaft heraus, denn immer mehr Rentenempfänger*innen stehen immer weniger Beitragszahler*innen gegenüber. Wenn Sie heute erwerbstätig sind, reicht die gesetzliche Rente vermutlich nicht mehr aus, um Ihre Versorgung im Alter zu sichern.
Nur wenn Sie zusätzlich in eine private Altersvorsorge investieren, können Sie diese Lücke schließen. Das erkannte auch die gesetzgebende Instanz und führte im Rahmen der Rentenreform 2001 die staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester-Rente, ein. Als Riester-Sparer*in erhalten Sie eine staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen.
Wir für Ihr Altersvermögen
Um die Zulagen für die Riester-Sparer*innen zu berechnen und auf deren Riester-Konto auszuzahlen, wurden die damit verbundenen Aufgaben einer zentralen Stelle übertragen – der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Als Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund haben wir am 1. Januar 2002 unsere Arbeit am Standort Brandenburg an der Havel aufgenommen. Da die gesetzlichen Grundlagen für die Riester-Rente im Einkommensteuergesetz verankert sind, gehören wir zur Finanzverwaltung in Deutschland. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Unsere Leistungen im Überblick
Wir sind für Sie da, wenn es um Ihre Riester-Zulagen geht.
Wir ...
- ... berechnen Ihre Zulage und zahlen sie aus.
- ... prüfen, ob zu wenig oder zu viel Zulage gezahlt wurde.
- ... stellen Ihren Zulageanspruch fest.
- ... gleichen Ihre für die Zulage relevanten Daten mit der Rentenversicherung, den Familienkassen, Besoldungsstellen und Finanzämtern ab.
- ... entscheiden über Anträge auf Kapitalentnahme.
Damit Ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge auch steuerlich berücksichtigt werden, leiten wir die Informationen über Ihre für die Riester-Rente geleisteten Beiträge an das Finanzamt weiter.
Darüber hinaus sind wir als zentrale Stelle für den Datentransfer zwischen Ministerien und Institutionen zuständig. So leiten wir unter anderem Daten zu Rentenzahlungen und zu Krankenkassenbeiträgen an die Finanzämter weiter.
Unsere modernen Verfahren und technischen Voraussetzungen machen uns zu einer zuverlässigen Partnerin und Dienstleisterin für Behörden, Ämter und Unternehmen der freien Wirtschaft. Wir bedienen 11.000 Schnittstellen und garantieren einen sicheren und reibungslosen Datenfluss.
Besser und transparenter für Sie
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist Vorreiterin der Digitalisierung in deutschen Behörden. Seit Gründung unserer Abteilung als Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2002 arbeiten wir weitestgehend digital. Die an uns übermittelten Zulageanträge werden zu 98 Prozent automatisch bearbeitet.
Unsere Verfahren entwickeln wir kontinuierlich weiter. So können wir uns noch schneller und effizienter um Ihre Anliegen rund um Ihre Riester-Förderung kümmern.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Zulagen haben, sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gern weiter.