Ab Ende Februar
Riester-Jahresbescheinigung und Dauerzulageantrag prüfen
Ab Ende Februar schickt Ihnen Ihr Anbieter Ihre Jahresbescheinigung und ein Datenblatt. Jetzt sind Sie gefragt! Prüfen Sie auf der Bescheinigung, ob Sie alle beantragten Zulagen erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie einen Festsetzungsantrag stellen.
Stimmen Ihre Daten auf dem Datenblatt? Wenn nicht, dann übermitteln Sie Ihre neuen Daten an Ihren Anbieter.
In einer übersichtlichen Grafik erklären wir Ihnen, welche Informationen Sie auf der Bescheinigung finden.
zur Grafik
Antrag auf Festsetzung stellen
Mit der Jahresbescheinigung informiert Sie Ihr Anbieter, welche staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen Sie erhalten und welche wir gegebenenfalls von Ihrem Anbieter zurückgefordert haben. Lesen Sie die Bescheinigung gründlich durch. Haben Sie weniger Zulagen erhalten als erwartet, stellen Sie innerhalb von einem Jahr den Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage. Nutzen Sie dazu gern unseren Online-Service.
Hier geht es zum Antrag auf Festsetzung
Antrag online stellen
Daten für den Dauerzulageantrag kontrollieren
Haben Sie Ihrem Anbieter mit dem Dauerzulageantrag eine Vollmacht erteilt, für Sie jährlich den Zulageantrag zu stellen? Dann fasst er Ihre Daten in dem Datenblatt zusammen. Sind die Daten nicht mehr korrekt, können Sie diese direkt im Datenblatt korrigieren und dieses schnellstmöglich an Ihren Anbieter zurückschicken. Die folgenden Angaben sind für Ihren Riester-Vertrag relevant:
- Name und Anschrift
- Familienstand und Angaben zu Ehepartner*in oder Lebenspartner*in
- Angaben zu Ihren Kindern und Ihrer Kindergeldberechtigung
- Berufsstatus (rentenversicherungspflichtig beschäftigt, selbstständig oder verbeamtet)
Möchten Sie erfahren, wie Sie sich die maximale Förderung sichern können? So geht´s.
Optimierungsmöglichkeiten
Ende Mai oder Ende Juli
Riester-Steuervorteil sichern
Ihre Beiträge zur Riester-Rente können Sie in Ihrer Steuerklärung geltend machen und so vom Steuervorteil profitieren. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Steuer und halten Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung diese Fristen ein:
- Für alle Veranlagungsjahre bis 2017: 31. Mai
- Für alle Veranlagungsjahre ab 2018: 31. Juli
Von Oktober bis Dezember
Zulageantrag, Beiträge und Einwilligungserklärung bearbeiten
Wollen Sie sicher gehen, dass Sie alle Riester-Zulagen für das laufende Jahr erhalten? Jetzt sollten Sie aktiv werden. Stellen Sie rechtzeitig Ihren Zulageantrag. Passen Sie Ihre Beiträge an, wenn sich Ihr Einkommen verändert hat. Geben Sie als Beamte*r Ihre Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung ab.
Zulageantrag stellen
Sie haben zwei Jahre lang Zeit, um sich Ihre Riester-Zulagen für das jeweilige Beitragsjahr zu sichern. In der Regel endet die Frist zum 31. Dezember.
Beiträge anpassen
Damit Sie die maximalen Riester-Zulagen erhalten, sollten Sie im Beitragsjahr den Mindesteigenbeitrag zahlen. Diesen berechnen wir auf Basis Ihres Einkommens. Verdienen Sie mehr, sollten Sie daher auch Ihren Beitrag erhöhen. Bis Jahresende haben Sie hierfür Zeit. Eine Nachzahlung ist nicht möglich.
Als Beamte*r Einwilligungserklärung abgeben
Auch als Beamte*r, Richter*in oder Zeitsoldat*in können Sie riestern. Damit das geht, geben Sie Ihrer Besoldungsstelle einmalig eine Einwilligung, dass sie Daten an die ZfA übermitteln darf. Diese Einwilligungserklärung reichen Sie ein, bevor das Beitragsjahr endet.
Riester-Vertrag abschließen
Sie haben noch keinen Riester-Vertrag? Sichern Sie sich für das laufende Jahr noch Zulagen und Steuervorteil. Wenn Sie den Vertrag abschließen und Beiträge einzahlen, können Sie auch von der staatlichen Förderung profitieren.