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GSB | Riester

FAQ

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge. Ihre Sparbeiträge werden durch Riester-Zulagen und Steuervorteile staatlich gefördert. Im Alter erhalten Sie dann eine private Zusatzrente. Möchten Sie beispielsweise wissen, bis wann Sie die Riester-Zulage beantragen können oder wie Wohn-Riester funktioniert? Hier bekommen Sie kurze und kompakte Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Riester.

Rund um die Riester-Zulage

Was ist die Riester-Zulage?

Die Riester-Zulage ist ein Teil der staatlichen Förderung. Sie zahlen Sparbeiträge auf Ihren Riester-Vertrag ein und erhalten dafür die Zulage. Es wird zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage unterschieden.

Hier erfahren Sie, wie die staatliche Förderung funktioniert.

Wie bekomme ich meine Riester-Zulage?

Möchten Sie auf Ihre eingezahlten Sparbeiträge die Riester-Zulage erhalten, müssen Sie beim Anbieter Ihres Riester-Vertrags einen Zulageantrag stellen. Ihr Anbieter leitet diesen an uns weiter. Wir prüfen dann Ihren Anspruch auf die Riester-Zulage. Sind Sie riester-berechtigt, wird die von uns ermittelte Zulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben.

Auf der Seite Staatliche Förderung für Sie finden Sie ausführliche Informationen zur Riester-Berechtigung.

Wie erfahre ich die Höhe meiner Riester-Zulage?

Ab Ende Februar schickt Ihnen Ihr Riester-Anbieter Ihre Jahresbescheinigung des Vorjahrs. Anhand dieser Bescheinigung können Sie prüfen, ob Sie Ihre beantragten Zulagen erhalten haben.

In einer übersichtlichen Grafik erklären wir Ihnen, welche Informationen Sie auf der Jahresbescheinigung finden.

zur Grafik

Haben Sie Einwände gegen die berechnete Riester-Zulage, können Sie einen Antrag auf Festsetzung bei uns stellen, um Ihren Anspruch nachträglich überprüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Anträge und Fristen“.

Wichtig:
Haben Sie bereits einen Festsetzungsbescheid für das entsprechende Beitragsjahr erhalten, werden keine Angaben zu erhaltenen oder zurückgeforderten Zulagen auf der Bescheinigung abgedruckt.

Wie erhalte ich die maximale Riester-Zulage?

Haben Sie den Anbieter Ihres Riester-Vertrags bevollmächtigt jährlich für Sie die Riester-Zulage zu beantragen? Dann überprüfen Sie Ihre Angaben regelmäßig. Aufgrund persönlicher Veränderungen, wie zum Beispiel Einkommensänderungen oder die Geburt Ihres Kindes, sind Ihre Angaben eventuell nicht immer aktuell. Melden Sie Veränderungen so schnell wie möglich dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags.

Sparbeitrag für die volle Zulage anpassen!
Möchten Sie die volle Riester-Zulage erhalten, müssen Sie jährlich einen Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag ein, verringert sich Ihre Riester-Zulage entsprechend. Sie können Ihre Sparbeiträge jederzeit an Ihre finanzielle Situation anpassen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Riester-Anbieter. Eine Nachzahlung von Sparbeiträgen für vergangene Jahre ist jedoch nicht möglich.

Mit unserem Riester-Rechner können Sie prüfen, wie hoch Ihre Sparbeiträge für die volle Riester-Zulage sein müssen.

Warum habe ich keine Grundzulage erhalten?

Geht Ihr Zulageantrag bei uns ein, überprüfen wir, ob Ihnen eine Grundzulage ausgezahlt werden kann. Wir prüfen, ob Sie riester-berechtigt sind und ob Sie Sparbeiträge in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben. Kann Ihnen keine Grundzulage ausgezahlt werden, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Kinderzulage.

Folgende Gründe könnten vorliegen:

  • Sie haben keinen Sparbeitrag eingezahlt.
  • Ihre Riester-Berechtigung hat sich geändert.
  • Sie sind verbeamtet und haben die Einwilligungserklärung bei Ihrer Besoldungsstelle nicht abgegeben.

Möchten Sie Ihren Anspruch auf die Grundzulage nachträglich überprüfen lassen, können Sie einen Antrag auf Festsetzung stellen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Anträge und Fristen“.

Ab dem Beitragsjahr 2024 gilt:

Weicht Ihre berechnete Riester-Zulage ab dem Beitragsjahr 2024 von Ihrer beantragten Riester-Zulage ab, erhalten Sie von uns automatisch einen Bescheid über die Festsetzung Ihrer Riester-Zulage von Amts wegen.

Mehr dazu lesen Sie hier in den FAQs unter der Frage „Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid – von Amts wegen erhalten?“.

Warum habe ich die beantragte Kinderzulage nicht erhalten?

Die von Ihnen beantragte Kinderzulage wird nur ausgezahlt, wenn Sie die Grundzulage erhalten und uns die Bestätigung der Familienkasse über Ihren Kindergeldanspruch vorliegt. Sind Sie oder Ihr*e Ehepartner*in / Lebenspartner*in nicht kindergeldberechtigt, wird die Kinderzulage nicht gewährt.

Möchten Sie Ihren Anspruch auf die Kinderzulage überprüfen lassen oder haben bisher versäumt eine weitere Kinderzulage zu beantragen, können Sie einen Antrag auf Festsetzung der Riester-Zulage stellen. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite unter „Anträge und Fristen“.

Wollen Sie eine weitere Kinderzulage beantragen, melden Sie die Daten zusätzlich bei Ihrem Riester-Anbieter.

Ab dem Beitragsjahr 2024 gilt:

Wurde ab dem Beitragsjahr 2024 die von Ihnen beantragte Kinderzulage durch die Familienkasse nicht bestätigt, erhalten Sie in diesem Fall automatisch von uns einen Bescheid über die Festsetzung Ihrer Riester-Zulage von Amts wegen.

Mehr dazu lesen Sie hier in den FAQs unter der Frage „Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid – von Amts wegen erhalten?“.

Ausführliche Informationen zur Kinderzulage erhalten Sie auf der Seite Staatliche Förderung für Sie.

Warum wurde meine Zulage nachträglich zurückgefordert?

Zu einem späteren Zeitpunkt kann es zu einer nachträglichen Rückforderung Ihrer Zulage kommen.

Dies könnte zum Beispiel folgende Gründe haben:

  • Ihre Kindergeldberechtigung ist rückwirkend weggefallen.
  • Die Kinderzulage wurde nachträglich auf Ihren / Ihre Ehepartner*in / Lebenspartner*in übertragen.
  • Uns wurden Einkommenskorrekturen gemeldet.

Möchten Sie Ihren Anspruch auf Zulage überprüfen lassen, können Sie einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Riester-Zulage stellen. Näheres dazu finden Sie auf dieser Seite unter „Anträge und Fristen“.

Ab dem Beitragsjahr 2024 gilt:

In diesen Fällen erhalten Sie von uns einen Bescheid über die Festsetzung Ihrer Riester-Zulage von Amts wegen.

Mehr dazu lesen Sie hier in den FAQs unter der Frage „Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid – von Amts wegen erhalten?“.

Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid – von Amts wegen erhalten?

Haben Sie ab dem Beitragsjahr 2024 einen Festsetzungsbescheid von uns erhalten, ohne dass Sie zuvor einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Riester-Zulage gestellt haben, könnten folgende Gründe dafür vorliegen: 

  • Die von uns berechnete Riester-Zulage weicht von Ihrer beantragten Zulage ab.
  • Wir haben eine Anforderung Ihres zuständigen Finanzamts erhalten, da die von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegebenen Daten Ihres Riester-Vertrags von unseren festgestellten Daten abweichen.
  • Wir haben nachträglich festgestellt, dass Ihrem Riester-Vertrag zu Unrecht Riester-Zulagen gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden. 

Haben Sie Einwände gegen den Bescheid über die Festsetzung der Altersvorsorgezulage, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids fristgerecht Einspruch einlegen.

Wohn-Riester

Riester in Wohn-Riester umwandeln

Möchten Sie Ihr Riester-Guthaben für Ihre Immobilie einsetzen, müssen Sie dazu Ihren bestehenden Riester-Vertrag nicht in einen Wohn-Riester-Vertrag umwandeln. Eine Entnahme ist aus jedem Riester-Vertrag, wie beispielsweise einer Riester-Rentenversicherung, möglich. Dafür müssen Sie einen Antrag bei uns stellen.

Hier können Sie Ihren Antrag auf Entnahme direkt online stellen.

Entnahmeantrag online stellen

Möchten Sie vorab mehr über die Entnahme bei Wohn-Riester erfahren, lesen Sie gerne auf unserer Seite Entnahmeantrag online weiter.

Heute für Ihre Immobilie entnehmen und später einziehen

Eine der Voraussetzungen für die Entnahme Ihres Riester-Guthabens ist, dass Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen. Sie müssen spätestens 12 Monate nach der Auszahlung Ihres Riester-Guthabens in Ihre Immobilie eingezogen sein.

Kaufen Sie eine Immobilie, die zum Zeitpunkt des Erwerbs noch vermietet ist, müssen Sie das bestehende Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem Sie Eigentümer*in der Immobilie geworden sind, kündigen. Nach dem Auszug der Mieter*innen müssen Sie innerhalb von sechs Monaten selbst in Ihre Immobilie einziehen.

Möchten Sie mehr über Wohn-Riester erfahren, informieren Sie sich gern auf unserer Seite So geht Wohn-Riester.

Mehrfache Entnahme Ihres Riester-Guthabens

Es besteht die Möglichkeit, Ihr angespartes Riester-Guthaben mehrfach zu entnehmen. Dafür müssen Sie jeweils einen neuen Antrag bei uns stellen. Voraussetzung für die erneute Entnahme ist, dass mindestens 3.000 Euro in Ihrem Riester-Vertrag vorhanden sind. Wie hoch Ihr Riester-Guthaben ist, können Sie bei Ihrem Anbieter erfragen.

Überprüfung nach der Entnahme Ihres Riester-Guthabens

Nachdem Sie Ihr Riester-Guthaben entnommen haben, überprüfen wir, ob Sie das Geld für Ihre Immobilie eingesetzt haben. Das passiert 12 Monate nach der Auszahlung Ihres Riester-Guthabens. Dazu fordern wir entsprechende Nachweise von Ihnen an. Es werden auch die Nachweise angefordert, die zur Antragstellung noch nicht vorlagen. Dies könnte beispielsweise Ihr Grundbuchauszug oder Ihre Meldebescheinigung sein.

Das Wohnförderkonto

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto. Es bildet die Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung und wird grundsätzlich von uns geführt. Haben Sie Ihr Riester-Guthaben für Ihr Eigenheim entnommen oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten, wird das Wohnförderkonto angelegt. Die Beträge werden dort gebucht und im ersten Jahr um zwei Prozent erhöht. In den Folgejahren wird dann immer der aktuelle Stand Ihres Wohnförderkontos um zwei Prozent erhöht. Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn Ihres Riester-Vertrags endet die Erhöhung. Sie erhalten von uns einen Bescheid über den dann zu versteuernden Betrag.

Möchten Sie vor dem vertraglich vereinbarten Rentenbeginn den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos erfahren? Dann können Sie jederzeit bei uns online einen Antrag auf Feststellung Stand Wohnförderkonto stellen.

Jetzt Antrag stellen

Nach der Entnahme - Riester-Vertrag weiter besparen oder kündigen?

Es besteht die Möglichkeit, nach der Entnahme des Guthabens Ihren Riester-Vertrag weiter zu besparen. So sichern Sie sich weiterhin die Riester-Förderung. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob diese Möglichkeit für Ihr Vertragsmodell besteht.

Haben Sie Ihr komplettes Riester-Guthaben entnommen, können Sie Ihren Vertrag ohne Nachteile auflösen beziehungsweise kündigen. Sie verlieren nicht den Anspruch auf die erhaltenen Riester-Zulagen und Steuervorteile.

Haben Sie nur einen Teil Ihres Riester-Guthabens entnommen, entstehen Ihnen bei einer Kündigung Nachteile. Sie müssen die auf das verbliebene Riester-Guthaben gewährten Zulagen und Steuervorteile an uns zurückzahlen.

Ihr Wohnförderkonto bleibt in jedem Fall bestehen.

Auszug oder Verkauf Ihrer geförderten Immobilie

Sollten Sie vor Ihrem 85. Geburtstag aus Ihrer geförderten Immobilie ausziehen oder diese verkaufen, hat dies Auswirkungen auf Ihr Wohnförderkonto. Es wird in diesem Fall bereits in dem Jahr, in dem Sie aus der Immobilie ausziehen oder sie verkaufen, aufgelöst. Der Auflösungsbetrag muss dann von Ihnen versteuert werden.

Geben Sie die Selbstnutzung oder das Eigentum Ihrer Immobilie während der Ansparphase Ihres Riester-Vertrags auf, müssen Sie Ihren Anbieter darüber in Kenntnis setzen und dieser informiert uns. Befinden Sie sich zum Zeitpunkt Ihres Auszugs oder Verkaufs bereits in der Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags, müssen Sie uns dies mitteilen.

Es gibt Ausnahmen, die eine Auflösung des Wohnförderkontos verhindern. Beispielsweise wenn Sie aus beruflichen Gründen aus Ihrer Immobilie ausziehen. Oder Sie begleiten Ihre*n Ehepartner*in / eingetragene*n Lebenspartner*in, weil diese*r aus beruflichen Gründen umziehen muss. Für die Anerkennung der beruflich bedingten Abwesenheit, müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Dafür können Sie gern unseren Online-Service nutzen.

Hier kommen Sie direkt zum Antrag/Mitteilung beruflich bedingter Umzug.

Jetzt Antrag/Mitteilung starten

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite beruflich bedingter Umzug.

Anträge und Fristen

Zulageantrag

Ihren Zulageantrag stellen Sie beim Anbieter Ihres Riester-Vertrags für jedes Beitragsjahr erneut, um sich die Riester-Zulage zu sichern. Dort erhalten Sie auch das Formular. Den Antrag stellen Sie stets für das vergangene Beitragsjahr. Dafür haben Sie jeweils zwei Jahre Zeit. Danach ist die Frist zur Beantragung der Riester-Zulage abgelaufen.

Sie können Ihrem Anbieter auch eine Vollmacht für einen Dauerzulageantrag erteilen. Dann beantragt er jedes Jahr die Riester-Zulage für Sie.

Antrag auf Festsetzung

Möchten Sie die Höhe Ihrer Zulage oder Ihren Zulageanspruch nachträglich überprüfen oder korrigieren lassen, stellen Sie einen Antrag auf Festsetzung. Diesen reichen Sie schriftlich oder elektronisch direkt bei uns ein.

Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Seite Festsetzung der Altersvorsorgezulage.

Möchten Sie Ihren Antrag elektronisch stellen, dann nutzen Sie dazu unseren Online-Service. Unterlagen zu Ihrem Antrag können Sie direkt online mit hochladen.

Festsetzungsantrag online stellen

Sie müssen ihn innerhalb einer bestimmten Frist stellen. Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Riester-Anbieter eine Jahresbescheinigung. Darin enthalten sind unter anderem alle Zulagen, die Ihnen im Vorjahr gewährt wurden oder die Ihr Anbieter an uns zurückgezahlt hat. Wenn Sie die Bescheinigung erhalten, haben Sie ein Jahr Zeit Ihren Festsetzungsantrag fristgerecht einzureichen.

Einwilligungserklärung für Beamte

Sind Sie verbeamtet, müssen Sie bei Ihrer Besoldungsstelle einmalig in die Datenübermittlung schriftlich einwilligen. Nur in diesem Fall dürfen Ihre notwendigen Daten an uns übermittelt werden und Sie sind riester-berechtigt. Diese Einwilligungserklärung muss spätestens bis zum Ablauf des Jahres bei Ihrer Besoldungsstelle vorliegen, für das Sie die Riester-Zulage beantragen. Sie gilt bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung.

Wechseln Sie die Dienststelle, müssen Sie dort eine neue Einwilligungserklärung abgeben.

Entnahmeantrag

Möchten Sie das Guthaben Ihres Riester-Vertrags für Ihre Immobilie einsetzen, müssen Sie dafür bei uns einen Antrag stellen. Die allgemeinen Voraussetzungen und für welche Vorhaben Sie Ihr Riester-Guthaben nutzen können, erfahren Sie auf der Seite So geht Wohn-Riester und Entnahmeantrag online.

Spätestens 10 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Auszahlungsbeginn Ihrer Riester-Rente muss Ihr Antrag bei uns eingegangen sein. Die Vereinbarungen zum Auszahlungsbeginn finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Nutzen Sie gern unseren Online-Service und stellen Ihren Antrag digital. Ihre Nachweise können Sie direkt online mit hochladen.

Entnahmeantrag online stellen

Anfrage auf Auskunft zu vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen

Sie wünschen eine Übersicht über Ihre aktuell vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen Ihres Riester-Vertrags. Oder ziehen eine Kündigung in Betracht und möchten zuvor wissen, in welcher Höhe Sie Ihre staatliche Förderung zurückzahlen müssten? Dann können Sie sich von uns eine Auskunft anfordern.

Nutzen Sie dazu gern unseren Online-Service.

Auskunft online anfordern

Riester und Steuern

Riester-Steuervorteil sichern

Von steuerlichen Vergünstigungen können Sie profitieren, wenn Sie riester-berechtigt sind. Dafür geben Sie die auf Ihren Riester-Vertrag gezahlten Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Ihr Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor. Dabei werden aber nur Beiträge einschließlich Ihrer möglichen Zulage bis maximal 2.100 Euro berücksichtigt. Ist der Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als Ihre Riester-Zulage, erhalten Sie die Differenz aus Steuervorteil und Zulage als zusätzliche Steuerermäßigung.

Möchten Sie mehr über die Riester-Förderung erfahren, lesen Sie gern auf unserer Seite Staatliche Förderung für Sie weiter.

Warum erhalte ich einen geänderten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt?

Geht Ihr Zulageantrag bei uns ein, prüfen wir Ihren Anspruch auf die Riester-Zulage. Das Ergebnis teilen wir Ihrem Finanzamt mit. Weicht dies von Ihren Angaben in der Einkommensteuererklärung ab, berechnet Ihr Finanzamt Ihren Riester-Steuervorteil neu und Sie erhalten einen geänderten Einkommensteuerbescheid.

Besteuerung der Riester-Rente

Ihre Riester-Rente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet: Ihre Sparbeiträge werden durch die Riester-Zulagen und Steuervorteile staatlich gefördert. Die späteren Auszahlungen aus Ihrer Riester-Rente sind Bestandteil Ihres steuerpflichtigen Einkommens. Sie werden mit Ihrem individuellen Steuersatz durch das Finanzamt besteuert. Ihr Riester-Anbieter übersendet Ihnen jährlich eine Bescheinigung über den zu versteuernden Betrag.

Das gilt auch bei einer Gesamtauszahlung als Kleinbetragsrente. Hier besteht die Möglichkeit, die Auszahlung der Kleinbetragsrente auf den 1. Januar des darauffolgenden Jahres zu verschieben. So können Sie eventuell Ihre Steuerlast senken. Sprechen Sie dazu gern Ihren Riester-Anbieter an.

Mehr Informationen zur Riester-Auszahlung finden Sie auf unserer Seite Riester-Auszahlung.

Besteuerung des Wohnförderkontos

Zu Beginn Ihrer vertraglich vereinbarten Rentenphase erhalten Sie von uns einen Bescheid über den zu versteuernden Betrag Ihres Wohnförderkontos. Sie haben dann die Möglichkeit, die einmalige Besteuerung zu wählen. In diesem Fall müssen Sie nur 70 Prozent des Betrags versteuern. Entscheiden Sie sich für die Einmalbesteuerung, stellen Sie bitte einen Antrag bei uns.

Möchten Sie hingegen den insgesamt zu versteuernden Betrag gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag versteuern, geben Sie diesen Teilbetrag jährlich in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Auch zu einem späteren Zeitpunkt können Sie sich entscheiden, den noch offenen Betrag einmalig zu versteuern.

Gern können Sie unseren Online-Service nutzen und die Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos online beantragen.

Besteuerung nach Kündigung des Riester-Vertrags

Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag, müssen Sie den an Sie ausgezahlten Betrag eventuell versteuern. Auskunft über den Umfang der Besteuerung erhalten Sie bei einem oder einer Steuerberater*in oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Bei der vorzeitigen Auszahlung werden die staatliche Förderung in Form der Riester-Zulagen und die Steuervorteile zurückgefordert. Sind Sie nicht sicher, ob es sinnvoll ist, Ihre Riester-Rente zu kündigen? Wir informieren Sie auf unserer Seite Kündigen oder nicht kündigen, welche Alternativen es zur Kündigung gibt.