Riester-Auszahlung mit Rentenbeginn
Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente und wird vorwiegend ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem Sie in den Ruhestand gehen. Zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension erhalten Sie dann Ihre Riester-Rente, die sich in ihrer Höhe mindestens zusammensetzt aus Ihren Einzahlungen und der Riester-Zulage.
Der früheste Rentenbeginn sowie die garantierte Mindestauszahlung sind in Ihren Vertragsunterlagen vermerkt und Bestandteil Ihrer Vertragsbedingungen. Die Auszahlung erfolgt automatisch über Ihren Anbieter.
Ist eine Riester-Teilauszahlung möglich?
Ja, das geht, allerdings ist der Betrag der Riester-Teilauszahlung begrenzt. Zu Rentenbeginn können Sie sich einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der verbleibende Restbetrag fließt dann ganz normal in die lebenslange Riester-Rente, die monatlich ausgezahlt wird.
Bei Riester-Teilauszahlung Besteuerung beachten!
Durch die Einmalauszahlung zu Beginn fällt Ihre monatliche Auszahlung anschließend entsprechend geringer aus. Den Einmalbetrag müssen Sie nach der Auszahlung voll versteuern.
Ist eine Gesamtauszahlung der Riester-Rente möglich?
Eine Auszahlung des gesamten angesparten Riester-Kapitals ist zwar möglich, aber mit erheblichen Nachteilen verbunden. Weil die Riester-Rente als lebenslange Rente vorgesehen ist, spricht die Gesetzgebung bei einer Gesamtauszahlung von einer sogenannten schädlichen Verwendung. Sie müssen in diesem Fall die komplette staatliche Förderung, die Sie auf Ihre Beiträge erhalten haben, zurückzahlen. Zusätzlich müssen Sie nach der Einmalauszahlung die darin enthalten Erträge versteuern.
Bevor Sie sich Ihr angespartes Riester-Kapital also vollständig auszahlen lassen, rechnen Sie sich unbedingt aus, was am Ende für Sie übrig bleibt und ob sich das lohnt.
Ausnahme Kleinbetragsrente!
Wenn Ihr gespartes Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt, können Sie sich die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne Steuervorteil oder Zulagen zurückzahlen zu müssen.
Von einer Kleinbetragsrente spricht man, wenn die monatliche Auszahlung bei etwa 35 Euro oder weniger liegt. Zu so einer niedrigen Rente kann es kommen, wenn Sie über die Laufzeit nur geringe Beiträge eingezahlt haben, etwa, weil der Riester-Vertrag lange geruht hat. Sie sollten aber auch hier beachten, dass Sie die gesamte Riester-Rente im Jahr der Auszahlung voll versteuern müssen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten!
Auszahlung vor Rentenbeginn
Eine vorzeitige Auszahlung Ihrer Riester-Rente ist zwar möglich, hätte jedoch zur Folge, dass Sie die Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen müssten. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass die Auszahlung zu versteuern ist. Wenn Ihre aktuelle Lebenssituation es Ihnen nicht erlaubt, weiter in Ihre Altersvorsorge zu sparen, gibt es als Alternative zur Auszahlung auch die Möglichkeit, Ihren Vertrag ruhen zu lassen. Dadurch sichern Sie sich die bisher erhaltene staatliche Förderung.
Hier finden Sie alles zum Thema „Vertrag ruhen lassen“.
Auszahlung ohne Nachteile: Der Sonderfall „Wohn-Riester“
Wenn Sie ein Eigenheim kaufen, bauen oder barrierefrei umbauen lassen wollen, können Sie sich Ihr Riester-Vermögen schon vor Rentenbeginn ohne finanzielle Nachteile auszahlen lassen. Sie behalten die volle staatliche Förderung und müssen diese Auszahlung erst ab dem Rentenbeginn monatlich versteuern. Lesen Sie hier mehr zu Wohn-Riester.
Warum wird meine Auszahlung besteuert?
Wie alle Renteneinkünfte wird auch die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge steuerfrei sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden müssen. Da die monatliche Rente geringer ausfällt, als das monatliche Einkommen in den Erwerbsjahren, ist der Steuersatz später ebenfalls geringer und die nachgelagerte Besteuerung daher oftmals von Vorteil für Sie.
Ausführliche Informationen zum Thema „Besteuerung von Riester-Renten“ finden Sie in unserer Broschüre zum Download.
Besteuerung von Riester-Renten