Chat

Datenschutzhinweis

Ihr Gespräch mit unserem Chatbot bleibt anonym. Die Datenübertragung zwischen Ihnen und unserem Chatbot erfolgt verschlüsselt.
Zur Verschlüsselung setzen wir SSL (Secure Socket Layer) ein, ein anerkanntes und weit verbreitetes System im Internet, welches in der jeweils aktuellen Version als sicher gilt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Eingabe Ihrer persönlichen Daten nicht erforderlich ist und wir keine Haftung bei Missbrauch Ihrer Daten durch Dritte übernehmen.
Sie haben stets die alternative Möglichkeit, Ihre Anfragen schriftlich an die ZfA zu richten.

Feedback

Bewerten Sie unseren Chatbot bitte auf einer Skala von 1 (unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden) Punkten.

Weitere Kommentare:



Sie können noch 500 Zeichen eingeben.

GSB | Riester

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

Riester-Auszahlung

Riester-Rente: So funktioniert die Auszahlung

Sie möchten wissen, ab wann eine Auszahlung Ihrer Riester-Rente möglich ist?
Der Beginn Ihrer Auszahlungsphase wurde bei Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Riester-Anbieter festgelegt. Wollen Sie sich Ihre Riester-Rente vor diesem Zeitpunkt auszahlen lassen, gibt es hinsichtlich der Zulagen und Besteuerung ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Auszahlung mit Beginn der Auszahlungsphase

Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente und wird zum vertraglich vereinbarten Beginn ausgezahlt. Grundsätzlich liegt der Beginn Ihrer Riester-Rente zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Der frühste Rentenbeginn sowie die garantierte Mindestauszahlung sind in Ihren Vertragsunterlagen vermerkt und Bestandteil Ihrer Vertragsbedingungen. Die Auszahlung erfolgt automatisch über Ihren Anbieter.

Die Höhe Ihre Riester-Rente setzt sich dann mindestens aus Ihren Einzahlungen und der Riester-Zulage zusammen.

Der Beginn Ihrer Riester-Rente und der Beginn Ihrer gesetzlichen Rente oder Pension sind unabhängig voreinander. Das bedeutet, sie beginnen nicht unbedingt zum gleichen Zeitpunkt.

Ist eine Teilauszahlung der Riester-Rente möglich?

Ja, allerdings ist der Betrag der Teilauszahlung begrenzt. Zu Beginn Ihrer Auszahlungsphase können Sie sich einen Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent Ihres Riester-Kapitals auszahlen lassen. Der verbleibende Restbetrag fließt dann in die lebenslange Riester-Rente, die monatlich ausgezahlt wird.

Bei Teilauszahlung Besteuerung beachten!

Durch die Einmalauszahlung zu Beginn, fallen Ihre monatlichen Auszahlungen anschließend entsprechend geringer aus. Den Einmalbetrag müssen Sie nach der Auszahlung voll versteuern.

Ist eine Gesamtauszahlung der Riester-Rente möglich?

Eine Auszahlung des gesamten angesparten Riester-Kapitals ist zwar möglich, aber mit erheblichen Nachteilen verbunden. Weil die Riester-Rente als lebenslange Rente vorgesehen ist, spricht die Gesetzgebung bei einer Gesamtauszahlung von einer sogenannten schädlichen Verwendung. Sie müssen in diesem Fall die komplette staatliche Förderung, die Sie auf Ihre Beiträge erhalten haben, zurückzahlen. Zusätzlich müssen Sie nach der Einmalauszahlung die darin enthaltenen Erträge versteuern.

Bevor Sie sich Ihr angespartes Riester-Kapital also vollständig auszahlen lassen, rechnen Sie sich unbedingt aus, was am Ende für Sie übrigbleibt und ob sich das lohnt.

Sie haben die Möglichkeit sich eine Auskunft über die aktuell vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen bei uns anzufordern. Nutzen Sie dazu gern unseren Online-Service und fordern Ihre Auskunft schnell und unkompliziert an.

Ausnahme Kleinbetragsrente!

Wenn Ihr angespartes Kapital so niedrig ist, dass sich eine monatliche lebenslange Auszahlung nicht lohnt, können Sie sich die gesamte Riester-Rente auf einmal auszahlen lassen, ohne Steuervorteil oder Zulagen zurückzahlen zu müssen.

Von einer Kleinbetragsrente spricht man, wenn die monatliche Auszahlung bei etwa 35 Euro oder weniger liegt. Zu so einer niedrigen Rente kann es kommen, wenn Sie über die Laufzeit nur geringe Beiträge eingezahlt haben, etwa, weil der Riester-Vertrag lange geruht hat. Sie sollten aber auch hier beachten, dass Sie die gesamte Riester-Rente im Jahr der Auszahlung voll versteuern müssen. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Riester-Anbieter beraten!

Auszahlung vor Beginn der Auszahlungsphase

Eine vorzeitige Auszahlung Ihrer Riester-Rente ist zwar möglich, hätte jedoch auch hier zur Folge, dass Sie die Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen müssten. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass die in der Auszahlung enthaltenen Erträge zu versteuern sind. Wenn Ihre aktuelle Lebenssituation es Ihnen nicht erlaubt, weiter für Ihre Altersvorsorge zu sparen, gibt es als Alternative zur Auszahlung auch die Möglichkeit, Ihren Vertrag ruhen zu lassen. Dadurch sichern Sie sich die bisher erhaltene staatliche Förderung.

Um vorab zu erfahren in welcher Höhe Sie bisher staatliche Förderung erhalten haben, nutzen Sie gern unseren Online-Service und fordern sich eine Auskunft über die aktuell vorhandenen Zulagen und Steuerermäßigungen bei uns.

Auskunft anfordern

Auszahlung ohne Nachteile: Der Sonderfall „Wohn-Riester“

Wenn Sie beispielsweise ein Eigenheim kaufen, bauen, barrierefrei umbauen oder energetisch sanieren wollen, können Sie sich Ihr Riester-Vermögen schon vor dem Beginn Ihrer Auszahlungsphase ohne finanzielle Nachteile auszahlen lassen. Sie behalten die volle staatliche Förderung und müssen diese Auszahlung erst ab Ihrem vertraglich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase versteuern. Lesen Sie hier mehr zu Wohn-Riester.

Warum wird die Auszahlung meiner Riester-Rente besteuert?

Wie alle Renteneinkünfte wird auch die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge durch die Riester-Förderung steuerfrei gestellt sind, während die späteren Auszahlungen versteuert werden müssen. Da die Rente geringer ausfällt als das Einkommen in den Erwerbsjahren, ist der Steuersatz später voraussichtlich geringer und die nachgelagerte Besteuerung daher oftmals von Vorteil für Sie.

Ausführliche Informationen zum Thema „Besteuerung von Riester-Renten“ finden Sie in unserer Broschüre zum Download.

Besteuerung von Riester-Renten