So geht´s:
Anspruch auf Riester-Förderung prüfen
Bevor Sie Ihren Riester-Vertrag abschließen, informieren Sie sich bitte, ob Sie die Voraussetzungen für eine Riester-Förderung erfüllen. Grundsätzlich riester-berechtigt ist, wer ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erhält. Haben Sie darüber hinaus mindestens ein Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, zahlt Ihnen der Staat zusätzlich eine Riester-Kinderzulage.
Achtung! Die staatliche Förderung in Form von Zulage und Steuervorteil erhalten leider nicht:
- Student*innen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- geringfügig Beschäftigte, die eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt haben
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung
- Menschen, die bereits in Rente sind
Sie sind unsicher, ob Sie die Riester-Förderung erhalten können? Dann schauen Sie in unsere ausführliche Auflistung förderberechtigter Personen auf der Seite Staatliche Förderung für Sie.
Passenden Riester-Vertrag auswählen
Welcher Riester-Vertrag für Sie der passende ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrer bevorzugten Art des Sparens ab. Für eine Vielzahl von Lebenssituationen und Wünschen gibt es verschiedene Riester-Verträge.
Hier ein paar Beispiele:
Sie sind noch lange berufstätig und wollen eine garantierte Auszahlung Ihrer Riester-Rente? Dann könnten Sie eine Riester-Rentenversicherung abschließen. Diese klassische Vertragsform ist ein langfristiges Sparvorhaben für alle, die auf mehr Sicherheit setzen.
Ist Ihr Renteneintritt nah, könnte sich ein Riester-Banksparplan für Sie eignen. Die Renditen sind hier zwar geringer, aber dieser Riester-Vertrag sichert Ihnen die Zulagen und den Steuervorteil trotzdem. Das ist auch der Fall, wenn Sie erst später anfangen zu sparen.
Sie wollen mehr Gewinn und sind bereit, ein höheres Risiko zu tragen? Dann prüfen Sie, ob ein Riester-Fondssparplan etwas für Sie ist. Das Sparen in einen Investmentfonds kann höhere Renditen erzielen. Wer diese Form der Riester-Rente abschließen möchte, sollte jedoch prüfen, ob das nötige Einkommen vorhanden ist.
Haben Sie vor, in Zukunft ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen? Dann werfen Sie einen Blick auf den Wohn-Riester. Sie können später Ihr Kapital entnehmen und für Ihren Traum von der eigenen Immobilie einsetzen. Oder Sie nutzen zum Beispiel ein Riester-Darlehen und lassen so die eigenen vier Wände staatlich fördern.
Gut zu wissen
Sie suchen ein Produkt, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist? Auf der Seite Welche Vertragsform passt zu mir? finden Sie dazu ausführliche Informationen.
Verträge müssen zertifiziert sein. Ihre Riester-Rente können Sie bei verschiedenen Anbietern abschließen. Wichtig für Sie ist, dass der Ihnen angebotene Riester-Vertrag zertifiziert ist. Denn: Nur zertifizierte Verträge erhalten die staatliche Förderung.
Wenn Sie sich für einen Vertrag entschieden haben, unterzeichnen Sie diesen bei Ihrem Anbieter. Vorsorgeformen in der betrieblichen Altersversorgung müssen nicht zertifiziert sein.
Lesen Sie hierzu auch unsere Tipps bei Vertragsabschluss.
Antrag für Riester-Zulagen stellen
Sie haben Ihren Riester-Vertrag abgeschlossen? Dann beantragen Sie die Zulagen für jedes Beitragsjahr neu und sichern sich so die Riester-Förderung. Wenn Sie wollen, dass Ihr Anbieter den Zulageantrag regelmäßig für Sie stellt, können Sie den Dauerzulageantrag nutzen. Hierbei dürfen Sie nur nicht vergessen, Ihren Anbieter über persönliche Veränderungen zu informieren! Relevant ist zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen, heiraten, sich scheiden lassen oder wenn sich Ihr Gehalt verändert. Mehr dazu in Schritt 4.
Zulageantrag stellen
Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulage zur Riester-Rente einmal im Jahr. In diesem machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrem Gehalt, zu Ihren Kindern und Ihrer Ehepartnerschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Schicken Sie den ausgefüllten Zulageantrag an Ihren Anbieter. Sie können Ihre Zulage zwei Jahre rückwirkend beantragen.
Dauerzulageantrag stellen
Den Dauerzulageantrag stellen Sie einmalig bei Ihrem Anbieter, bei dem Sie Ihren Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Ihr Anbieter darf in Ihrem Namen den Antrag auf Riester-Zulage bei der ZfA stellen – und zwar bis auf Widerruf jedes Jahr neu.
Welche Zulagenformen es gibt, erfahren Sie hier
Ihre staatliche Förderung
Dauerzulageantrag regelmäßig prüfen
Der Dauerzulageantrag ist einerseits bequem, andererseits bei Veränderungen in Ihrem Leben nicht immer aktuell. Sind Ihre Angaben nicht mehr korrekt, bekommen Sie eventuell nicht die volle Riester-Zulage ausgezahlt oder wir fordern einen Teil der Zulage zurück. Welche Zahlen und Daten Sie regelmäßig überprüfen sollten, sehen Sie in der folgenden Liste.
Überprüfen Sie Ihre Angaben regelmäßig und melden Sie Veränderungen so schnell wie möglich dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags.
Persönliche Daten / Stammdaten
Ihr beruflicher Status hat sich verändert und dies wirkt sich auf Ihre Zulageberechtigung aus? Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie verbeamtet wurden oder Arbeitslosengeld II beziehen. Informieren Sie bitte Ihren Anbieter.
Sagen Sie ebenfalls Bescheid, wenn Sie eine neue Identifikationsnummer, Steuer-Nummer oder eine veränderte Sozialversicherungsnummer bekommen haben. Auch wenn Sie umgezogen sind und ein anderes Finanzamt nun für Sie zuständig ist, melden Sie dies zeitnah Ihrem Anbieter.
Einkommen
Informieren Sie Ihren Anbieter so schnell wie möglich, wenn sich Ihr Einkommen verändert hat. Da wir Ihren Mindesteigenbeitrag für die maximale staatliche Förderung anhand Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr errechnen, sollten Sie Ihre Riester-Sparsumme rechtzeitig anpassen.
Ehepartner*in oder eingetragene*r Lebenspartner*in
Ändern sich Daten oder der Berufsstatus Ihrer Partnerin oder Ihres Partners aus Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft, welche*r mittelbar über Sie zulageberechtigt ist, teilen Sie dies Ihrem Anbieter mit.
Kind
Sie haben ein Kind bekommen, für das Sie Kindergeld beziehen? Sie erhalten kein Kindergeld mehr für Ihr Kind? Das hat Auswirkungen auf Ihre Berechtigung zur Kinderzulage, die dann entweder hinzukommt oder wegfällt. Informieren Sie Ihren Anbieter daher über jede Veränderung.
Ändert sich Ihre Familienkasse oder Ihre Kindergeldnummer, sollten Sie diese Angaben ebenfalls in Ihrem Dauerzulageantrag ändern lassen.
Wenn Sie die Kinderzulage auf Ihre*n Ehegatt*in übertragen wollen, müssen beide ihre Einwilligung beim Anbieter abgeben.
Eheschließung oder Ehescheidung
Sie haben geheiratet oder Ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen? Sie haben sich von Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft aufheben lassen? Denken Sie daran, dass die Informationen zu Ihrem Familienstand im Dauerzulageantrag immer aktuell sind.
Sichern Sie sich zusätzlich den Riester-Steuervorteil
Nach den „4 Schritten bis zur Zulage“ haben Sie es geschafft: Ihre Riester-Förderung fließt nun in Ihren Riester-Vertrag.
Verraten Sie auch dem Finanzamt in Ihrer Einkommenssteuererklärung, wenn Sie riestern. Unter Sonderausgaben in der „Anlage AV“ geben Sie Ihre Einzahlungen in Ihre Riester-Rente an. Denn: Die staatlich geförderte Altersvorsorge ist von der Steuer absetzbar und kann Ihnen einen Steuervorteil einbringen.