Änderungen im Riester-Verfahren
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2022 haben sich für das Zulageverfahren der Riester-Rente einige Änderungen ergeben. Hier erhalten Sie einen Überblick.
Prüfung vor Auszahlung
Mit der Prüfung vor Auszahlung der Riester-Zulagen sollen spätere Zulagenrückforderungen minimiert werden. Ab dem Beitragsjahr 2024 erfolgt somit die Auszahlung der Riester-Zulagen erst nach vollständiger Überprüfung der Angaben im Zulageantrag. Dies umfasst die Prüfung der Riester-Berechtigung und des Anspruchs auf die Kinderzulage.
Weitere Informationen „Rund um die Riester-Zulage“ finden Sie außerdem in unseren FAQs.
Festsetzung von Amts wegen
Ab dem Beitragsjahr 2024 kann es aufgrund verschiedener Fallgestaltungen zur Erteilung eines Festsetzungsbescheids von Amts wegen durch die ZfA kommen.
Folgende Gründe können zur Erteilung eines Festsetzungsbescheids ohne Antrag führen:
- Die von uns berechnete Riester-Zulage weicht von Ihrer beantragten Zulage ab.
- Wir haben eine Anforderung Ihres zuständigen Finanzamts erhalten, da die von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegebenen Daten Ihres Riester-Vertrags von unseren festgestellten Daten abweichen.
- Wir haben nachträglich festgestellt, dass Ihrem Riester-Vertrag zu Unrecht Riester-Zulagen gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden.
Mehr dazu können Sie in unseren FAQs unter dem Abschnitt "Rund um die Riester-Zulage - "Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid - von Amts wegen erhalten?" nachlesen.
Bundesagentur für Arbeit als einzige Familienkasse
Seit Januar 2024 ist die Bundesagentur für Arbeit alleinige Familienkasse. Es werden keine öffentlichen Familienkassen mehr von uns kontaktiert. Wenn Sie Ihr Kindergeld bisher von Ihrem öffentlichen Arbeitgeber oder Ihrer Besoldungsstelle erhalten haben, sollten Sie Ihren Zulageantrag beim Anbieter Ihres Riester-Vertrags anpassen lassen.