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GSB | Riester

Aktuelles

Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Anpassungen / Änderungen rund um Riester und den Gesetzen zur Riesterförderung.

Festsetzungsbescheide Beamte

Es wurden Festsetzungsbescheide von Amts wegen durch die ZfA versandt, in denen darauf hingewiesen wird, dass für den / die Empfänger*in des Bescheids kein Anspruch auf die Altersvorsorgezulage vorliegt.

Hier lesen Sie welche Fallgestaltungen zu dem Festsetzungsbescheid von Amts wegen geführt haben könnten und wie Sie dagegen vorgehen können:

  • Sie gehören zum Personenkreis der Beamten und Sie haben die Einwilligungserklärung bisher noch nicht abgegeben:

    Ihre Besoldungsstelle konnte uns für das Beitragsjahr 2024 keine berechnungsrelevanten Daten übermitteln, weil bisher keine Einwilligungserklärung dazu von Ihnen vorliegt. Die Einwilligungserklärung können Sie bei Ihrer Besoldungsstelle noch nachholen und so die beantragte Riester-Zulage im Einspruchsverfahren erhalten. Informationen zur Einspruchsfrist können Sie Ihrem Festsetzungsbescheid unter „Ihr Recht“ entnehmen.
  • Sie gehören zum Personenkreis der Beamten und Sie haben eine Einwilligungserklärung abgegeben:

    Haben Sie für das betreffende Beitragsjahr bereits eine Einwilligungserklärung bei Ihrer Besoldungsstelle abgegeben, könnte es sein, dass uns Ihre Daten noch nicht übermittelt wurden. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Besoldungsstelle in Verbindung, ob die Besoldungsmitteilung für Sie an die ZfA per Datensatz versandt wurde.
  • Sie gehören nicht zum Personenkreis der Beamten:

    Es könnte sein, dass Sie in Ihrem Zulageantrag versehentlich eine fehlerhafte Angabe gemacht haben. Dies können Sie nur im Rahmen des Einspruchsverfahrens korrigieren. Informationen zur Einspruchsfrist können Sie Ihrem Festsetzungsbescheid unter „Ihr Recht“ entnehmen.

Sind Sie sich dennoch unsicher, wie Sie vorgehen müssen, buchen Sie gern einen Rückruftermin online. Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin zurück. Beachten Sie bei der Buchung unbedingt die Einspruchsfrist.

Änderungen im Riester-Verfahren

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2022 haben sich für das Zulageverfahren der Riester-Rente einige Änderungen ergeben. Hier erhalten Sie einen Überblick.

Prüfung vor Auszahlung

Mit der Prüfung vor Auszahlung der Riester-Zulagen sollen spätere Zulagenrückforderungen minimiert werden. Ab dem Beitragsjahr 2024 erfolgt somit die Auszahlung der Riester-Zulagen erst nach vollständiger Überprüfung der Angaben im Zulageantrag. Dies umfasst die Prüfung der Riester-Berechtigung und des Anspruchs auf die Kinderzulage.

Weitere Informationen „Rund um die Riester-Zulage“ finden Sie außerdem in unseren FAQs.

Festsetzung von Amts wegen

Ab dem Beitragsjahr 2024 kann es aufgrund verschiedener Fallgestaltungen zur Erteilung eines Festsetzungsbescheids von Amts wegen durch die ZfA kommen.

Folgende Gründe können zur Erteilung eines Festsetzungsbescheids ohne Antrag führen:

  • Die von uns berechnete Riester-Zulage weicht von Ihrer beantragten Zulage ab.
  • Wir haben eine Anforderung Ihres zuständigen Finanzamts erhalten, da die von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung angegebenen Daten Ihres Riester-Vertrags von unseren festgestellten Daten abweichen.
  • Wir haben nachträglich festgestellt, dass Ihrem Riester-Vertrag zu Unrecht Riester-Zulagen gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden.

Mehr dazu können Sie in unseren FAQs unter dem Abschnitt "Rund um die Riester-Zulage - "Warum habe ich einen Festsetzungsbescheid - von Amts wegen erhalten?" nachlesen.

Bundesagentur für Arbeit als einzige Familienkasse

Seit Januar 2024 ist die Bundesagentur für Arbeit alleinige Familienkasse. Es werden keine öffentlichen Familienkassen mehr von uns kontaktiert. Wenn Sie Ihr Kindergeld bisher von Ihrem öffentlichen Arbeitgeber oder Ihrer Besoldungsstelle erhalten haben, sollten Sie Ihren Zulageantrag beim Anbieter Ihres Riester-Vertrags anpassen lassen.