Alleinerziehende mit geringem Einkommen
Ein Hauptargument für einen Riester-Vertrag ist die Riester-Förderung in Form von Zulagen. Wenn Sie wenig verdienen und Ihre Kinder alleine erziehen, lohnt sich Riester für Sie ganz besonders, da Sie erheblich von diesen Zulagen profitieren. Das hängt damit zusammen, dass die Zulagen auf den Sparbeitrag angerechnet werden, den Sie mindestens zahlen müssen, um die maximale Förderung zu erhalten.
Damit Sie diese maximale Förderung erreichen, zahlen Sie als Riester-Sparer*in 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in Ihren Riester-Vertrag ein. Je geringer Ihr Einkommen, umso geringer fällt dieser Mindesteigenbeitrag aus. Zusätzlich werden Ihre Riester-Zulagen auf die Beiträge angerechnet, die Sie selbst leisten müssen. Je mehr Kinder Sie haben, umso weniger müssen Sie demnach zahlen.
Höhe der Zulagen
Als maximale Förderung erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro für sich selbst und eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen. Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, sind das 185 Euro und für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, erhalten Sie sogar 300 Euro.
Haben Sie beispielsweise zwei Kinder, die nach 2007 geboren wurden, erhalten Sie insgesamt 775 Euro Zulagen, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag geleistet haben. Um diese 775 Euro verringert sich der Anteil, den Sie selbst zahlen müssen, um den Mindestsparbetrag zu erreichen.
Hier erfahren Sie, wie die staatliche Förderung funktioniert.
Riester für Berufsanfänger*innen
Stehen Sie am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, bietet Ihnen ein Riester-Vertrag besondere Vorteile. Je früher Sie mit dem Riester-Sparen beginnen, umso länger können Sie sparen und desto höher ist später Ihre Rente. Sie leisten so einen wesentlichen Beitrag für Ihre persönliche Alterssicherung und Ihr Risiko einer Versorgungslücke im Alter schrumpft.
Der Staat belohnt Ihr frühzeitiges Engagement mit einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Voraussetzungen für diesen Bonus sind, dass Sie einen Riester-Vertrag besparen, riester-berechtigt und höchstens 24 Jahre alt sind.
Alleinverdienend mit Familie
Wenn Sie eine Familie haben und alleinverdienend sind, lohnt sich Riester für Sie. Sie profitieren nicht nur von den Riester-Zulagen für sich und für Ihre Kinder. Auch Ihr*e Ehepartner*in kann über Sie eine Riester-Zulage bekommen, wenn sie*er selbst nicht direkt riester-berechtigt ist.
Sie*er ist dann mittelbar riester-berechtigt und muss dazu nur die weiteren Riester-Voraussetzungen erfüllen: Sie*er hat ebenfalls einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen und spart jährlich mindestens 60 Euro. Außerdem erhalten Sie selbst auch für die Beiträge der*des Ehepartner*in einen Steuervorteil.
Riester für Familien
Als Familie kann sich ein Riester-Vertrag für Sie lohnen. Sie schließen Ihre mögliche Versorgungslücke und bekommen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile.
Quelle:Stocksy | BONNINSTUDIO
Dabei profitieren Sie als Familie vor allem von den Kinderzulagen. Denn für jedes bis einschließlich 2007 geborene Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, erhalten Sie sogar 300 Euro.
Diese Zulagen werden auf den Mindesteigenbeitrag angerechnet, den Sie zahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Das bedeutet, je mehr Kinder Sie haben, umso niedriger sind die Sparbeiträge, die Sie selbst in Ihren Riester-Vertrag einzahlen müssen.
Riester bei höheren Einkommen
Wenn Sie gut verdienen, lohnt sich eine Riester-Rente besonders für Sie. Sie zahlen dann zwar zahlenmäßig höhere Beiträge für die volle Zulage (4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro), dies wirkt sich aber auch positiv auf Ihren Steuervorteil aus. Prüfen Sie am besten vor Vertragsabschluss genau, welches Riester-Produkt am besten zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Zukunftsplänen passt.
Lesen Sie mehr zu den unterschiedlichen Riester-Produkten.
Riester für den Traum vom Eigenheim
Wenn Sie vorhaben, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen und trotzdem gern riestern möchten, müssen Sie sich gar nicht für das eine oder das andere entscheiden. Ein Riester-Vertrag kann Sie nämlich finanziell beim Bau oder Kauf Ihres Eigenheims unterstützen.
Auf der Seite Wohn-Riester für Ihr Eigenheim finden Sie dazu ausführliche Informationen.
Alleinstehend, verbeamtet, arbeitssuchend
Riester für Alleinstehende
Auch wenn Sie alleinstehend sind, lohnt sich die Riester-Rente. Wenn Sie einen Riester-Vertrag abschließen, profitieren Sie zunächst von der Riester-Förderung, also den Zulagen und Steuervorteilen.
Das ist das Wichtigste: Sie sparen und wirken der Versorgungslücke im Alter entgegen. Und je früher Sie damit beginnen, umso länger sparen Sie und desto höher ist später Ihre Riester-Rente.
Verändert sich Ihre persönliche Lebenssituation später, kommen weitere Vorteile hinzu: Bekommen Sie Kinder, können Sie zusätzlich von den Kinderzulagen profitieren. Und wenn Sie eine eigene Wohnung finanzieren möchten, könnten Sie Ihr bisher Erspartes dafür verwenden.
Lesen Sie mehr zur Riester-Förderung.
Riester für Verbeamtete
Als Verbeamtete*r sind Sie riester-berechtigt und können so mit einem Riester-Vertrag Ihre mögliche Versorgungslücke schließen. Sie kommen also auch in den Genuss der Riester-Förderung aus Zulagen und Steuervorteilen.
Nicht vergessen: Sie müssen in die Datenübermittlung einwilligen.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Beamt*in nur dann riester-berechtigt sind, wenn Sie bei Ihrer Besoldungsstelle schriftlich einwilligen, dass alle notwendigen Daten von dort an uns, die ZfA, übertragen werden.
Riester bei Arbeitslosigkeit: niedrige Sparbeiträge und Pfändungsschutz
Riester lohnt sich ebenfalls, wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen. Sie sind riester-berechtigt, wenn Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig waren. Schon mit geringen Sparbeiträgen könnten Sie die Riester-Zulagen erhalten.
Und: Im Gegensatz zu anderen privaten Formen der Vorsorge unterliegt Ihr Riester-Vertrag normalerweise dem Pfändungsschutz. Er greift, wenn Sie die staatliche Förderung beantragen und erhalten. Ihr Erspartes einschließlich Ihrer Zulagen ist sicher, solange Sie Ihren Riester-Vertrag nicht kündigen.
Das heißt: Auch wenn Sie finanziell in eine schwierige Lage kommen, weil Sie zum Beispiel auf Arbeitslosengeld II, das sogenannte „Hartz IV“, angewiesen sind, bleibt Ihnen Ihr angespartes Altersvermögen erhalten. Es wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und ist vielfach vor Pfändungen und Insolvenzverfahren geschützt.