Chat

Datenschutzhinweis

Ihr Gespräch mit unserem Chatbot bleibt anonym. Die Datenübertragung zwischen Ihnen und unserem Chatbot erfolgt verschlüsselt.
Zur Verschlüsselung setzen wir SSL (Secure Socket Layer) ein, ein anerkanntes und weit verbreitetes System im Internet, welches in der jeweils aktuellen Version als sicher gilt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Eingabe Ihrer persönlichen Daten nicht erforderlich ist und wir keine Haftung bei Missbrauch Ihrer Daten durch Dritte übernehmen.
Sie haben stets die alternative Möglichkeit, Ihre Anfragen schriftlich an die ZfA zu richten.

Feedback

Bewerten Sie unseren Chatbot bitte auf einer Skala von 1 (unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden) Punkten.

Weitere Kommentare:



Sie können noch 500 Zeichen eingeben.

GSB | Riester

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

So geht Wohn-Riester

Sie interessieren sich für Wohn-Riester? Die sogenannte Eigenheimrente können Sie nutzen, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen, Genossenschaftsanteile zu erwerben oder Ihr Wohneigentum barrierearm umzubauen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Allgemeine Voraussetzungen für Wohn-Riester

  • Sie wohnen selbst in der Immobilie.
  • Sie sind Eigentümer*in oder Miteigentümer*in der Immobilie.
  • Ihre Immobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen). 

So können Sie Wohn-Riester nutzen

Mit Riester eine Immobilie kaufen oder bauen

Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben einsetzen wollen, um ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen, ist das möglich. Dadurch, dass Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus leben werden, sichern Sie sich eine Altersvorsorge in Form von mietfreiem Wohnen und das unterstützt der Staat.

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Sie müssen Ihre Immobilie selbst und zu Wohnzwecken nutzen. Das heißt, Sie müssen selbst darin wohnen. Räume, die Sie beispielsweise als Arbeitsräume nutzen, werden nicht als Wohnfläche anerkannt.
  • Sie müssen Eigentümer*in oder Miteigentümer*in der Immobilie sein.
  • Ihr Eigenheim befindet sich in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
  • Ihnen sind für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie nachweislich Kosten entstanden.
  • Die Mindestauszahlungshöhe beträgt 3.000 Euro.

Ein Handwerker mit gelbem Helm baut an dem Dachstuhl eines neu gebauten Hauses.Quelle:Stocksy | Hugh Sitton Riester Bausparen

Bewohnen Sie nur einen Teil Ihrer Wohnung, weil der Rest zum Beispiel vermietet ist oder Sie ein Zimmer als Arbeitszimmer nutzen, können wir nur die Kosten berücksichtigen, die für den Teil der von Ihnen als Wohnung genutzten Fläche entstanden sind.

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung umbauen, modernisieren oder sanieren, können Sie leider nicht auf Ihren Riester-Vertrag zurückgreifen, da diese Maßnahmen nicht den Zweck der Alterssicherung erfüllen.

Sind die Bedingungen erfüllt? Dann steht Ihrem Antrag bei uns nichts mehr im Weg.

Zu den Formularen

Sie haben verpasst, Wohn-Riester zu beantragen?

Kein Problem - wenn Sie nicht zu lange warten. Wir können Kosten berücksichtigen, die Ihnen bis zu sechs Monate vor dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung entstanden sind.

Tilgung eines Darlehens mit Wohn-Riester

Haben Sie ein Darlehen für den Kauf oder Bau Ihrer Wohnimmobilie aufgenommen? Auch hierfür können Sie Wohn-Riester nutzen. So können Sie zum Beispiel Geld für die jährliche Sondertilgung entnehmen, wenn Ihr Darlehensvertrag das zulässt. Auch zum Ende der Zinsbindung Ihres Darlehens können Sie das Kapital nutzen, um einen Teil des Darlehens abzulösen. Dann fällt die Darlehenssumme für die Anschlussfinanzierung geringer aus.

Auch hier gilt: Darlehen für Aus- oder Anbauten sowie Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten können nicht mit Ihrem Riester-Guthaben getilgt werden.

Die Mindestauszahlungshöhe beträgt auch bei der Darlehenstilgung 3.000 Euro.

Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Sie wollen Pflichtanteile an einer eingetragenen Genossenschaft erwerben, um als Mitglied günstigere Wohnungen der Genossenschaft zu mieten? Dann können Sie auf Ihr Riester-Guthaben zurückgreifen. Der Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen über den Pflichtanteil hinaus wird nicht mit Hilfe von Wohn-Riester gefördert.

Ihr Riester-Vertrag unterstützt Sie beim Kauf der Pflichtanteile. Mit einer Auszahlung in Höhe von mindestens 3.000 Euro können Sie sich mit dieser Form von Wohn-Riester-Förderung ein lebenslanges Wohnrecht in einer Genossenschafts-Wohnung sichern.

Haben Sie bereits ein Darlehen aufgenommen, um die Anteile zu erwerben? Dann können Sie Ihr Riester-Guthaben auch für die Tilgung dieses Darlehens einsetzen.

Altersgerechter und barrierefreier Umbau

Planen Sie den barrierearmen Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, damit Sie auch im Alter eigenständig wohnen können? Auch hierfür können Sie Geld aus Ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Besitzen Sie Ihre Wohnung länger als drei Jahre, sollte die Umbausumme mindestens 20.000 Euro betragen. Sie haben die Wohnung vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut? Dann beträgt die Mindestsumme für die Umbaukosten nur 6.000 Euro.

Eine Tilgung von Darlehen, die für den altersgerechten Umbau aufgenommen wurden, ist mit Hilfe von Wohn-Riester allerdings nicht möglich.

Wichtig zu wissen: Vorgaben beachten!

Das barrierefreie Bauen ist in Deutschland genormt. Wenn Sie Mittel aus Wohn-Riester für Ihren Umbau einsetzen möchten, müssen Sie 50 Prozent Ihrer Umbaukosten für die Umsetzung der Vorgaben des Deutschen Instituts für Normung einsetzen (DIN 18040 Teil 2). Allerdings nur, wenn die bauliche Struktur Ihrer Immobilie dies ermöglicht. In dieser DIN sind die Normen für das barrierefreie Bauen hinterlegt. Die Erfüllung der Vorgaben müssen Sie von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen lassen. Die restlichen 50 Prozent des Geldes müssen für weitere Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit genutzt werden. Hier kann Sie Ihr Bauunternehmen beraten.

Drei Schritte zur Wohn-Riester-Förderung

  1. Antrag stellen
    Bitte stellen Sie einen Antrag auf Entnahme bei uns. Dieser kann formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefon oder Brief. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie alle Informationen parat haben, können Sie auch das Formular nutzen. Der Antrag muss spätestens zehn Monate vor Beginn der Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag bei uns eingegangen sein.

    Senden Sie Ihren Antrag bitte

    per Post an:
    Deutsche Rentenversicherung Bund
    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
    10868 Berlin

    oder

    per E-Mail an:
    zulagenstelle@drv-bund.de

    Zu den Formularen

  2. Die ZfA prüft den Antrag.
    Wir können erst über Ihren Antrag entscheiden, wenn uns alle wichtigen Unterlagen vorliegen. Darum prüfen wir zunächst, ob Sie uns Ihre Nachweise geschickt haben. Falls uns Dokumente fehlen, melden wir uns. Das Ergebnis unserer Prüfung teilen wir Ihnen in einem Bescheid mit. Auch Ihren Anbieter informieren wir darüber, wie wir über Ihren Antrag entschieden haben.

  3. Auszahlung durch Ihren Anbieter
    Wenn Sie einen positiven Bescheid von uns erhalten haben, die Entnahme also genehmigt wurde, wenden Sie sich an Ihren Anbieter, um sich das Guthaben auszahlen zu lassen. Dort geben Sie an, ob Sie das gesamte Guthaben Ihres Riester-Vertrages oder nur einen Teil ausgezahlt bekommen möchten. Bitte prüfen Sie im Voraus in Ihren Vertragsbedingungen, ob eine Teilauszahlung prinzipiell möglich ist.
    Wünschen Sie nur eine Teilauszahlung aus Ihrem Vertrag, muss mindestens ein Betrag in Höhe von 3.000 Euro als gefördertes Kapital in Ihrem Vertrag verbleiben. Wie hoch der Anteil des geförderten Kapitals an Ihrem gesamten Vertragsguthaben ist, können Sie bei Ihrem Anbieter erfragen.

Beispiel:

Es ist ein gefördertes Vertragsguthaben in Höhe von 12.000 Euro vorhanden. Wenn Sie nur eine Teilauszahlung wünschen, kann der Anbieter Ihnen höchstens 9.000 Euro auszahlen. 3.000 Euro verbleiben in Ihrem Vertrag.

Nicht vergessen: Entnahmekosten vorab erfragen!

Es ist möglich, dass Ihr Anbieter Ihnen für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Entnahme Kosten berechnet. Die Höhe dieser Gebühr erfragen Sie bitte bei Ihrem Anbieter.

So wird Wohn-Riester verzinst und besteuert

Riester wird normalerweise dann vom Staat besteuert, wenn Sie in den Ruhestand gehen und Ihr Anbieter beginnt, Ihnen die Riester-Rente auszuzahlen. Bei Wohn-Riester erhalten Sie jedoch schon vor Eintritt in die Rente Geld aus Ihrem Riester-Vertrag. Für die nachträgliche Besteuerung ab Renteneintritt gibt es deshalb das sogenannte Wohnförderkonto. 

Auf dieses fiktive Konto buchen wir den ausgezahlten Betrag oder die geförderten Tilgungsleistungen ein. Bis zum Beginn der Rentenphase Ihres Riester-Vertrages wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto jährlich mit 2 Prozent verzinst. Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie von der ZfA einen Bescheid über den insgesamt zu versteuernden Betrag. Die Höhe des Betrags, den Sie jährlich bis zu Ihrem 85. Lebensjahr in der Steuererklärung angeben müssen, steht ebenfalls in diesem Bescheid.

Beispiel

Ihr Anbieter hat Ihnen am 1. Mai 2018 einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro aus Ihrem Riester-Vertrag für den Kauf eines Hauses ausgezahlt. Dann landet dieser Betrag fiktiv auf Ihrem Wohnförderkonto. Beginnt die Rentenphase Ihres Riester-Vertrages im Jahr 2030, wird bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Wohnförderkonto im Jahr mit zwei Prozent verzinst.

Zu Beginn der Rentenphase Ihres Riester-Vertrages wird der gesamte auf dem Wohnförderkonto befindliche Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Betrag zu versteuern:

  1. Sie geben den gesamten auf dem Wohnförderkonto befindlichen Betrag in Ihrer Steuererklärung an und besteuern diesen einmalig. Dafür wird Ihnen ein Rabatt von 30 Prozent gewährt, so dass nur 70 Prozent des Betrags auf Ihrem Wohnförderkonto besteuert werden.
  2. Der Betrag auf dem Wohnförderkonto wird gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag aufgeteilt. Sie geben dann jährlich in Ihrer Steuererklärung den Jahresbetrag an und nur dieser wird besteuert. Der Rabatt von 30 Prozent entfällt bei dieser Variante der Besteuerung. Sie können sich jederzeit dazu entscheiden, den noch offenen Betrag einmalig zu versteuern.
  • Beantragen Sie jetzt ganz einfach Ihren staatlichen Zuschuss.

4 Schritte zur Zulage

  • Oder haben Sie noch Fragen und benötigen weitere Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge mit der Riester-Rente? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Service und Auskunft