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GSB | Riester

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Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage

Sie sind mit der Höhe Ihrer Riester-Zulage nicht einverstanden und wünschen eine Überprüfung? Welche Schritte Sie dazu unternehmen und was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite. Ihren Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage können Sie hier ausfüllen und direkt an uns senden.

Allgemeine Hinweise

Technische Voraussetzungen

Dieser Online-Service ist für folgende Endgeräte und Browser in der jeweils aktuellen Version optimiert:

  • Endgeräte mit Windows: Chrome und Mozilla Firefox
  • Endgeräte mit MacOS oder iOS: Safari
  • Endgeräte mit Android: Chrome

Hinweise zur Nutzung des Online-Service

Beginnen Sie Ihren Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage, können Sie diesen nicht zwischenspeichern und später fortsetzen.

Ihre Daten werden nur erfolgreich an uns übertragen, wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von 24 Stunden im gleichen Browserfenster bearbeiten und absenden.

Nach der erfolgreichen Übertragung können Sie nachträglich keine weiteren Unterlagen zu Ihrem Antrag hochladen.

Hier geht es zum Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage

Wenn Sie unseren Online-Service nutzen, wird Ihre Identifikationsnummer benötigt. Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.


Jetzt Antrag stellen

Weshalb sollte ich einen Antrag stellen?

Mit dem Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage haben Sie die Möglichkeit die Höhe Ihrer Zulage oder Ihren Zulageanspruch nachträglich überprüfen oder korrigieren zu lassen.

Folgende Gründe für einen Antrag auf Festsetzung können zum Beispiel vorliegen:

  • Sie haben bisher versäumt die Kinderzulage zu beantragen, Sie können dies mit dem Antrag auf Festsetzung nachholen.
  • Ihre Zulage wurde gekürzt und Sie haben ein tatsächliches Entgelt oder Entgeltersatzleistungen erhalten. Mit dem Antrag auf Festsetzung laden Sie Ihre Nachweise gleich mit hoch.
  • Auch wenn Sie keinen direkten Anspruch auf die Riester-Zulage haben, weil Sie beispielsweise nicht rentenversicherungspflichtig sind, besteht mit dem Antrag auf Festsetzung die Möglichkeit einen mittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage zu beantragen.
  • Aber auch ohne Angabe eines Grundes ist die Festsetzung Ihrer Zulage möglich.

Wann ist mein Antrag fristgerecht?

Sie erhalten einmal im Jahr von Ihrem Riester-Anbieter eine Jahresbescheinigung. Darin enthalten sind unter anderem alle Zulagen, die Ihnen im Vorjahr gewährt wurden oder die Ihr Anbieter an uns zurückgezahlt hat. Wenn Sie die Bescheinigung erhalten, haben Sie ein Jahr Zeit Ihren Festsetzungsantrag fristgerecht einzureichen.

Kann ich Unterlagen einreichen?

Zusammen mit dem Antrag auf Festsetzung können Sie uns Ihre Nachweise direkt online übermitteln. An den passenden Stellen im Antrag haben Sie die Möglichkeit diese als Anhänge hochzuladen.

Hochladen Ihrer Nachweise

Sie möchten Ihre Nachweise zum „Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage" hochladen?
Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zum Hochladen Ihrer Dokumente.

Tipps zum Hochladen Ihrer Nachweise oder Dokumente (PDF, 125KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Sollten wir feststellen, dass weitere Unterlagen zu Ihrem Antrag erforderlich sind, ist das kein Problem. Wir wenden uns direkt an Sie und teilen Ihnen mit, welche Nachweise benötigt werden.


Hier geht es zum Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage

Wie geht es nach meiner Antragstellung weiter?

Über die Festsetzung erhalten Sie einen Bescheid von uns, der ZfA.

Stellen wir im Festsetzungsverfahren fest, dass Ihnen eine höhere Riester-Zulage zusteht, wird Ihnen die Differenz direkt auf Ihren Riester-Vertrag gutgeschrieben. Haben Sie eine zu hohe Zulage erhalten, wird der zu viel gezahlte Betrag direkt von Ihrem Riester-Guthaben abgezogen.

Der Anbieter Ihres Riester-Vertrags wird ebenfalls über den Ausgang des Festsetzungsverfahrens informiert.