Ihre Identifikationsnummer wird benötigt
Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Zusätzlich benötigen wir Angaben zu Ihrem Anbieter und die dazugehörige Vertragsnummer Ihres Riester-Vertrags.
Weshalb sollte ich den Antrag stellen?
Ihr Riester-Anbieter hat nach der vorzeitigen Beendigung Ihres Riester-Vertrags die erhaltenen Zulagen und den gegebenenfalls gewährten Steuervorteil vollständig oder teilweise an uns zurückgezahlt. Über den einbehaltenen Betrag hat Sie Ihr Anbieter mit einer Bescheinigung informiert. Haben Sie Einwände gegen diese Bescheinigung und möchten den einbehaltenen Rückzahlungsbetrag überprüfen lassen, stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.
Wann ist mein Antrag fristgerecht?
Nach Erhalt der Bescheinigung über den einbehaltenen Rückzahlungsbetrag haben Sie ein Jahr Zeit, Ihren Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht einzureichen.
Welche Unterlagen sollte ich beifügen?
Bitte reichen Sie die Bescheinigung Ihres Riester-Anbieters über die einbehaltenen Beträge ein. Zusammen mit dem Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags können Sie uns Ihre Bescheinigung direkt online übermitteln. An der passenden Stelle im Antrag haben Sie die Möglichkeit, diese als Anhang hochzuladen.
Haben Sie die Bescheinigung nicht zur Hand, ist das kein Problem. Wir fordern uns diese dann bei Ihrem Riester-Anbieter an.
Technische Hinweise
Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zu den technischen Voraussetzungen und zum Hochladen Ihrer Dokumente.
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Wie geht es nach meiner Antragstellung weiter?
Über die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags erhalten Sie von uns einen Bescheid.