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GSB | Riester

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Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Sie haben Ihren Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt und sich Ihr Riester-Guthaben auszahlen lassen. Nun haben Sie Einwände gegen die Höhe des vom Anbieter einbehaltenen Rückzahlungsbetrags? Dann erfahren Sie hier, wie Sie den Rückzahlungsbetrag überprüfen lassen können und was dabei zu beachten ist.

Allgemeine Hinweise

Technische Voraussetzungen

Dieser Online-Service ist für folgende Endgeräte und Browser in der jeweils aktuellen Version optimiert:

  • Endgeräte mit Windows: Chrome und Mozilla Firefox
  • Endgeräte mit MacOS oder iOS: Safari
  • Endgeräte mit Android: Chrome

Hinweise zur Nutzung des Online-Service

Beginnen Sie Ihren Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags, können Sie diesen nicht zwischenspeichern und später fortsetzen.

Ihre Daten werden nur erfolgreich an uns übertragen, wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von 24 Stunden im gleichen Browserfenster bearbeiten und absenden.

Nach der erfolgreichen Übertragung können Sie nachträglich keine weiteren Unterlagen zu Ihrem Antrag hochladen.

Hier geht es zum Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Wenn Sie unseren Online-Service nutzen, wird Ihre Identifikationsnummer benötigt. Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Zusätzlich benötigen wir Angaben zu Ihrem Anbieter und die dazugehörige Vertragsnummer Ihres Riester-Vertrags.

Jetzt Antrag stellen

Weshalb sollte ich den Antrag stellen?

Ihr Riester-Anbieter hat nach der vorzeitigen Beendigung Ihres Riester-Vertrags die erhaltenen Zulagen und den gegebenenfalls gewährten Steuervorteil vollständig oder teilweise an uns zurückgezahlt. Über den einbehaltenen Betrag hat Sie Ihr Anbieter mit einer Bescheinigung informiert. Haben Sie Einwände gegen diese Bescheinigung und möchten den einbehaltenen Rückzahlungsbetrag überprüfen lassen, stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.

Wann ist mein Antrag fristgerecht?

Nach Erhalt der Bescheinigung über den einbehaltenen Rückzahlungsbetrag haben Sie ein Jahr Zeit, Ihren Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags fristgerecht einzureichen.

Welche Unterlagen sollte ich beifügen?

Bitte reichen Sie die Bescheinigung Ihres Riester-Anbieters über die einbehaltenen Beträge ein. Zusammen mit dem Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags können Sie uns Ihre Bescheinigung direkt online übermitteln. An der passenden Stelle im Antrag haben Sie die Möglichkeit, diese als Anhang hochzuladen.

Hochladen Ihrer Nachweise

Sie möchten Ihre Unterlagen zum „Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags“ hochladen?
Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zum Hochladen Ihrer Dokumente.

Tipps zum Hochladen Ihrer Nachweise oder Dokumente (PDF, 125KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Haben Sie die Bescheinigung nicht zur Hand, ist das kein Problem. Wir fordern uns diese dann bei Ihrem Riester-Anbieter an.


Hier geht es zum Antrag auf Festsetzung des Rückzahlungsbetrags

Wie geht es nach meiner Antragstellung weiter?

Über die Festsetzung des Rückzahlungsbetrags erhalten Sie von uns einen Bescheid.