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GSB | Riester

Einspruch

Sie haben von uns ein Schreiben erhalten und möchten dagegen Einspruch einlegen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema „Einspruch“ und was Sie beachten sollten.

Nutzen Sie vorab gerne unseren Rückruftermin online. Zu Ihrem Wunschtermin klären wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen. Beachten Sie bei Buchung Ihres Termins unsere Hinweise unter „Wann ist mein Einspruch fristgerecht“.

Ihre Identifikationsnummer wird benötigt

Nur so können wir Ihren Einspruch Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Ihre Archiv-ID wird benötigt

 

Nutzen Sie für Ihren Einspruch online gerne die Archiv-ID. Dies ist eine neunstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben. Sie befindet sich in der Fußzeile Ihres Bescheids. Haben Sie keine Archiv-ID auf Ihrem Schriftstück, ist das kein Problem. Dann geben Sie den Betreff Ihres Bescheids und das Bescheiddatum an.

Wogegen kann ich Einspruch einlegen?

Sie können gegen jeden Verwaltungsakt einen Einspruch einlegen. Verwaltungsakte der ZfA sind insbesondere Bescheide und Entscheidungen über Anträge. In der Regel finden Sie auf Ihrem Schreiben eine Aufklärung (Ihr Recht) wie Sie einen Einspruch einlegen können.

Hinweis
Gegen eine Mahnung oder eine Vollstreckungsankündigung können Sie keinen Einspruch einlegen. Da dies keine Verwaltungsakte sind.

Wann ist mein Einspruch fristgerecht?

Ihr Einspruch gilt als fristgerecht, wenn dieser spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe Ihres Bescheids, bei uns eingeht.

Sie können Ihren Einspruch schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einreichen.

Muss ich Unterlagen einreichen?

Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Einspruch ausführlich begründen und relevante Unterlagen einreichen. Im Online-Service Einspruch haben Sie die Möglichkeit, die Begründung Ihres Einspruchs anzugeben und können Ihre Nachweise direkt online übermitteln.

Sollten noch Unterlagen fehlen, dann wenden wir uns direkt an Sie und fordern diese an.

Wie geht es nach meinem Einspruch weiter?

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung über Ihren Einspruch. Ihr Einspruch wird in unserer Fachabteilung vollumfänglich geprüft. Die Entscheidung über Ihren Einspruch erhalten Sie dann schriftlich oder elektronisch über Ihr ePostfach.

Technische Hinweise

Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Einspruch schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zu den technischen Voraussetzungen.

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