Allgemeine Hinweise
Technische Voraussetzungen
Dieser Online-Service ist für folgende Endgeräte und Browser in der jeweils aktuellen Version optimiert:
- Endgeräte mit Windows: Chrome und Mozilla Firefox
- Endgeräte mit MacOS oder iOS: Safari
- Endgeräte mit Android: Chrome
Hinweise zur Nutzung des Online-Service
Beginnen Sie Ihren Antrag auf Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, können Sie diesen nicht zwischenspeichern und später fortsetzen.
Ihre Daten werden nur erfolgreich an uns übertragen, wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von 24 Stunden im gleichen Browserfenster bearbeiten und absenden.
Hier geht es zum Antrag auf Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos
Nutzen Sie unseren Online-Service, dann müssen Sie Ihre Identifikationsnummer angeben. Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Zusätzlich benötigen wir Angaben zu Ihrem Anbieter und die dazugehörige Vertragsnummer Ihres Riester-Vertrags.
Jetzt Antrag stellen
Wann kann ich den Antrag stellen?
Sie erhalten von uns zum vertraglich festgelegten Beginn der Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags den Bescheid über den insgesamt zu versteuernden Betrag Ihres Wohnförderkontos. Jetzt können Sie sich für die Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos entscheiden und Ihren Antrag dafür stellen.
Was ist ein Wohnförderkonto?
Dieses fiktive Konto bildet die Grundlage der nachgelagerten Besteuerung. Das Wohnförderkonto wurde von uns angelegt, nachdem Sie das Riester-Guthaben für Ihre Immobilie entnommen oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten haben. Diese Beträge wurden dort gebucht und jährlich um zwei Prozent erhöht. Zur vertraglich festgelegten Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags endet die Erhöhung. Den enthaltenen Betrag des Wohnförderkontos müssen Sie dann versteuern.
Weshalb sollte ich den Antrag stellen?
Sie können zwischen zwei Arten der Besteuerung Ihres Wohnförderkontos wählen.
Bei der einmaligen Versteuerung Ihres Wohnförderkontos erhalten Sie einen Nachlass von 30 Prozent. In diesem Fall geben Sie den gesamten Betrag Ihres Wohnförderkontos in Ihrer Steuererklärung an. Es werden aber nur 70 Prozent des Betrags Ihres Wohnförderkontos versteuert.
Stellen Sie keinen Antrag auf die Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos, müssen Sie den insgesamt zu versteuernden Betrag gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag aufteilen. Sie geben diesen Teilbetrag jährlich in Ihrer Steuererklärung an. In diesem Fall erhalten Sie keinen Nachlass.
Hier geht es zum Antrag auf Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos