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GSB | Riester

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Antrag auf Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos

Sie müssen zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn Ihr Wohnförderkonto besteuern und möchten von Ihrem Wahlrecht der Einmalbesteuerung Gebrauch machen. Wann Sie Ihren Antrag auf Einmalbesteuerung stellen können und welchen Vorteil dies für Sie haben kann, erfahren Sie auf dieser Seite.

Ihre Identifikationsnummer wird benötigt

Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Zusätzlich benötigen wir Angaben zu Ihrem Anbieter und die dazugehörige Vertragsnummer Ihres Riester-Vertrags.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Sie erhalten von uns zum vertraglich festgelegten Beginn der Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags den Bescheid über den insgesamt zu versteuernden Betrag Ihres Wohnförderkontos. Jetzt können Sie sich für die Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos entscheiden und Ihren Antrag dafür stellen.

Was ist ein Wohnförderkonto?

Dieses fiktive Konto bildet die Grundlage der nachgelagerten Besteuerung. Das Wohnförderkonto wurde von uns angelegt, nachdem Sie das Riester-Guthaben für Ihre Immobilie entnommen oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten haben. Diese Beträge wurden dort gebucht und jährlich um zwei Prozent erhöht. Zur vertraglich festgelegten Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags endet die Erhöhung. Den enthaltenen Betrag des Wohnförderkontos müssen Sie dann versteuern.

Weshalb sollte ich den Antrag stellen?

Sie können zwischen zwei Arten der Besteuerung Ihres Wohnförderkontos wählen.

Bei der einmaligen Besteuerung Ihres Wohnförderkontos erhalten Sie einen Nachlass von 30 Prozent. In diesem Fall geben Sie den gesamten Betrag Ihres Wohnförderkontos in Ihrer Steuererklärung an. Es werden aber nur 70 Prozent des Betrags Ihres Wohnförderkontos besteuert.

Stellen Sie keinen Antrag auf die Einmalbesteuerung Ihres Wohnförderkontos, müssen Sie den insgesamt zu versteuernden Betrag gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag aufteilen. Sie geben diesen Teilbetrag jährlich in Ihrer Steuererklärung an. In diesem Fall erhalten Sie keinen Nachlass.

Technische Hinweise

Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zu den technischen Voraussetzungen.

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