Ihre Identifikationsnummer wird benötigt
Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Zusätzlich benötigen wir Angaben zu Ihrem Anbieter und die dazugehörige Vertragsnummer Ihres Riester-Vertrags.
Weshalb sollte ich einen Antrag stellen?
Haben Sie Ihr Riester-Guthaben für Ihre Immobilie eingesetzt, müssen Sie diese bis zu Ihrem 85. Geburtstag zu eigenen Wohnzwecken nutzen und Eigentümer*in/Miteigentümer*in sein.
Ziehen Sie vor Ihrem 85. Geburtstag aus Ihrer geförderten Immobilie aus, wird Ihr Wohnförderkonto zum Ende des Jahres vorzeitig aufgelöst. Der Auflösungsbetrag muss besteuert werden.
Stellen Sie einen Antrag auf den berufsbedingten Umzug, dann wird geprüft, ob Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne von Wohn-Riester erfüllen. Wird anerkannt, dass Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, bleibt Ihr Wohnförderkonto weiterhin bestehen. Sie vermeiden damit die vorzeitige Besteuerung.
Voraussetzungen für die Anerkennung des berufsbedingten Umzugs
- Für die Zeit der berufsbedingten Abwesenheit können Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen.
- Sie beabsichtigen nach Ihrer beruflichen Abwesenheit Ihre Immobilie wieder selbst zu bewohnen.
- Nur für die Zeit Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit können Sie Ihre Immobilie vermieten oder verpachten.
- Spätestens vor Ihrem 67. Geburtstag bewohnen Sie Ihre Immobilie wieder selbst.
Für welchen beruflichen Grund kann ich den Antrag nutzen?
Der berufliche Grund, warum Sie umziehen müssen, kann bei Ihnen oder Ihrem / Ihrer Ehepartner*in / eingetragenen Lebenspartner*in vorliegen.
- Versetzung durch Arbeitgeber
- Aufnahme einer neuen Beschäftigung
- Verkürzung des Arbeitsweges um mindestens eine Stunde täglich
- Suche einer neuen Arbeitsstelle
Haben wir Ihren berufsbedingten Umzug in der Vergangenheit anerkannt und die berufliche Abwesenheit wird sich verlängern? Auch dafür können Sie den Antrag nutzen.
Was muss ich tun, wenn meine beruflich bedingte Abwesenheit endet?
Sie müssen uns mitteilen, ob und wann Sie wieder in Ihre geförderte Immobilie zurückziehen, wenn der Grund Ihrer beruflichen Abwesenheit entfällt.
Ebenfalls müssen Sie uns mitteilen, wenn der berufliche Grund noch vorliegt, Sie aber entschieden haben, nicht wieder in Ihre Immobilie einzuziehen. Dafür können Sie die Mitteilung über das Ende der beruflichen Abwesenheit nutzen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Antrag/Verlängerung beruflich bedingter Umzug
Stellen Sie Ihren Antrag bei uns, benötigen wir für die Anerkennung des beruflich bedingten Umzugs einige Unterlagen von Ihnen. Sie werden an den passenden Stellen im Antrag aufgefordert, Ihre Nachweise als Anhänge hochzuladen. Halten Sie am besten Ihre Unterlagen bereit, wenn Sie mit dem Antrag starten. Fehlen Ihnen zur Antragstellung noch Unterlagen, ist das kein Problem. Wir wenden uns direkt an Sie und fordern Ihre Nachweise an.
Folgende Nachweise könnten erforderlich sein:
- aktuelle Arbeitgeberbescheinigung oder
- aktueller Arbeitsvertrag
- Meldebescheinigung des neuen Wohnortes oder
- Mietvertrag des neuen Wohnobjekts
- Miet- oder Pachtvertrag Ihrer geförderten Immobilie
Mitteilung über das Ende der beruflich bedingten Abwesenheit
Ziehen Sie wieder in Ihre geförderte Immobilie ein, benötigen wir darüber einen Nachweis. Dies könnte beispielsweise eine aktuelle Meldebescheinigung sein.
Technische Hinweise
Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zu den technischen Voraussetzungen und zum Hochladen Ihrer Dokumente.
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