Ihre Identifikationsnummer wird benötigt
Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid. Zusätzlich benötigen wir Angaben zu Ihrem Anbieter und die dazugehörige Vertragsnummer Ihres Riester-Vertrags.
Warum muss ich die weitere Verwendung meiner Immobilie anzeigen?
Das mietfreie Wohnen in der eigenen Wohnung oder dem Haus ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat unterstützt wird. Wenn Sie also das Riester-Guthaben für Ihr Eigenheim eingesetzt haben, dann setzt das voraus, dass Sie grundsätzlich bis zu Ihrem 85. Geburtstag Eigentümer*in Ihrer Immobilie sind und sie selbst bewohnen.
Nutzen Sie diese Art der Altersvorsorge nicht mehr, weil Sie aus Ihrer Immobilie ausziehen oder sie verkaufen, dann informieren Sie entweder Ihren Riester-Anbieter oder uns. Befinden Sie sich in der Rentenphase Ihres Riester-Vertrags, teilen Sie uns Ihre Entscheidung über die weitere Verwendung Ihrer Immobilie mit. In der Ansparphase machen Sie diese Angaben bitte gegenüber dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags.
Was kann ich anzeigen?
Befinden Sie sich in der vertraglich vereinbarten Rentenphase Ihres Riester-Vertrags, können Sie unseren Online-Service für folgende Anzeigen nutzen:
Anzeige über den Auszug oder Verkauf Ihrer Immobilie
Ziehen Sie aus Ihrer Immobilie aus oder verkaufen sie, nutzen Sie diese Online-Anzeige. Auch dann, wenn Sie Ihre Immobilie nur teilweise vermieten oder verkaufen.
Anzeige über die Aufgabe Ihrer Reinvestitionsabsicht
Sie sind aus Ihrer Immobilie ausgezogen oder haben sie verkauft. Sie hatten aber die Absicht, das entnommene Riester-Guthaben in eine andere Immobilie oder in einen anderen Riester-Vertrag zu reinvestieren. Geben Sie diese Absicht nun auf, können Sie uns mit dieser Anzeige online darüber informieren.
Anzeige über die Aufgabe des beabsichtigten Wiedereinzugs in Ihre Immobilie
Nachdem Sie aus Ihrer Immobilie ausgezogen sind, hatten Sie die Absicht, spätestens bis zu Ihrem 67. Geburtstag wieder dort einzuziehen. Geben Sie die Absicht nun auf, wieder in Ihrer geförderten Immobilie zu wohnen, können Sie uns mit dieser Anzeige online darüber informieren.
Wie geht es nach meiner Anzeige weiter?
Wir prüfen anhand der von Ihnen gemachten Angaben, ob Ihr Wohnförderkonto aufzulösen ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie von uns einen Bescheid. Darin enthalten ist der Auflösungsbetrag, der noch einmalig zu besteuern ist.
Technische Hinweise
Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zu den technischen Voraussetzungen.
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