So erhalten Sie die maximale Riester-Zulage
Um sich den Maximalbetrag für Ihre spätere Riester-Rente zu sichern, müssen Riester-Sparer*innen mindestens 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Grund- und gegebenenfalls der Kinderzulage in ihren Vertrag einzahlen.
Mit Hilfe unseres Riester-Rechners können Sie Ihren Mindesteigenbeitrag, welchen Sie für die maximale Riester-Zulage leisten müssen, ermitteln.
Riester-Rechner
Lesen Sie hier, wie sich die staatliche Förderung zusammensetzt.
Prüfen Sie Ihren Zulageantrag
Um die Riester-Zulage zu erhalten, ist es wichtig, dass die Angaben in Ihrem Dauerzulageantrag aktuell bleiben. Prüfen Sie daher am besten einmal jährlich, ob sich etwas verändert hat. Folgende Ereignisse teilen Sie Ihrem Riester-Anbieter mit, damit er Ihre Daten entsprechend anpassen kann:
- Sie sind Mutter oder Vater eines Kindes geworden, für das Sie kindergeldberechtigt sind.
- Die Kindergeldzahlung für ein Kind hat aufgehört.
- Sie sind nicht mehr gesetzlich rentenversicherungspflichtig.
- Sie erhielten tatsächliches Entgelt aus einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder aufgrund Ihrer Altersteilzeit.
Hinweis für Verbeamtete
Sie sind verbeamtet? Dann denken Sie daran, Ihrer Besoldungsstelle die Einwilligung zur Übermittlung der Daten an uns, die ZfA, zu erteilen.
Prüfen Sie Ihre Zulagenberechnung
Stellen Sie beispielsweise fest, dass Sie bisher versäumt haben eine Kinderzulage zu beantragen oder möchten Ihre Riester-Berechtigung prüfen lassen, dann können Sie einen Antrag auf Festsetzung Ihrer Riester-Zulage stellen.
Nutzen Sie dazu gern unseren Online-Service.
Antrag online stellen
Mehr zum Thema Festsetzungsantrag erfahren Sie auf unserer Seite Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage.
So flexibel kann Ihr Riester-Vertrag sein
Riester-Beiträge anpassen
Wie hoch der regelmäßige Beitrag ist, den Sie auf Ihr Riester-Konto einzahlen, haben Sie bei Abschluss Ihres Vertrages festgelegt. Hat sich Ihre Lebenssituation verändert, können Sie die Höhe Ihrer Einzahlung ändern. Kontaktieren Sie einfach Ihren Anbieter. Er kann den Beitrag anpassen.
Riester in Wohn-Riester umwandeln
Sie können Ihr Riester-Guthaben auch für die Finanzierung einer Immobilie einsetzen. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
- Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses
- Tilgung eines Darlehens, das Sie für den Kauf oder Bau einer Wohnung oder eines Hauses aufgenommen haben
- Kauf von Genossenschaftspflichtanteilen
- Tilgung eines Darlehens, das Sie für den Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen aufgenommen haben
- altersgerechter oder barrierefreier Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses
- energetische Sanierung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie mit Riester Ihr Eigenheim finanzieren können?
So geht Wohn-Riester
Anbieter oder Tarif wechseln
Sie sind mit Ihrem Riester-Vertrag unzufrieden? Dann können Sie bei einem anderen Anbieter einen neuen Riester-Vertrag abschließen. Das Guthaben von Ihrem bisherigen Riester-Vertrag können Sie auf diesen neuen Vertrag übertragen lassen. Die gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich für einen anderen Riester-Tarif bei Ihrem Anbieter entscheiden.
Sie möchten Ihren Riester-Tarif oder Ihren Anbieter wechseln? So geht‘s.
Anbieter oder Tarif wechseln
Vertrag ruhen lassen
Sie können aus persönlichen Gründen nicht länger Ihren Riester-Vertrag besparen? Statt zu kündigen, könnten Sie die Beitragszahlung für eine bestimmte Zeit einstellen. Die bisher erhaltene Riester-Förderung müssen Sie dann - anders als bei einer Kündigung - nicht zurückzahlen. Das Vertragsguthaben Ihres ruhend gestellten Riester-Vertrages bleibt Ihnen natürlich erhalten, auch wenn Sie keine Beiträge mehr auf Ihr Riester-Konto einzahlen.
Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheiden, wieder Beiträge einzuzahlen, dann wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
Sie denken darüber nach, Ihren Vertrag ruhen zu lassen? Das müssen Sie wissen.
Vertrag ruhen lassen