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GSB | Riester

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Staatliche Förderung für Sie

Staatliche Förderung für Sie: Riester-Zulage und Steuervorteil

Wie gut werde ich später einmal leben? Reicht meine Rente aus? Das fragen sich immer mehr junge Menschen. Angst vor Armut im Alter muss aber nicht sein. Sie können aktiv etwas für Ihre Altersvorsorge tun - zum Beispiel mit einem Riester-Vertrag. Sie sparen monatlich und der Staat belohnt Sie dafür mit Riester-Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.

Wie viel Zulage gibt mir der Staat für mein Riestern?

Riestern heißt, Sie sparen jährlich einen frei wählbaren Betrag und zahlen diesen aufs Jahr verteilt in der Regel monatlich in die staatlich geförderte Altersvorsorge ein. Der Staat honoriert Ihr Engagement, eigenes Kapital für Ihren Lebensabend anzusparen, mit einer Förderung.

Die Riester-Förderung besteht aus Zulagen und Steuervorteilen. Wenn Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es außerdem den einmaligen Berufseinsteigerbonus auf Ihren Riester-Vertrag.

Riester-Zulagen

Bei der Riester-Zulage unterscheidet man zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage.

Grundzulage: Für jedes Beitragsjahr erhalten Sie eine Zulage vom Staat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen bestimmten Betrag, den Mindesteigenbeitrag, auf Ihr Riester-Konto eingezahlt haben. Dann bekommen Sie die Grundzulage als maximale Förderung dazu. Diese beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro jährlich.

So beantragen Sie in 4 Schritten Ihre Zulage.

Kinderzulage: Wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen, erhalten Sie ebenfalls eine staatliche Förderung. Pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde, zahlt Ihnen der Staat 185 Euro Riester-Zulage. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, bekommen Sie pro Kind 300 Euro pro Jahr.  
 
Bei Elternpaaren, die miteinander verheiratet sind und nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Auf Antrag der Mutter und des Vaters kann die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden.

Bei gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält. Auch hier gilt: Stellen beide Eltern einen Antrag, kann die Zahlung der Kinderzulage an die*den Partner*in weitergegeben werden.

Berufseinsteigerbonus: Ihre Berufskarriere startet gerade? Dann lohnt sich der Abschluss eines Riester-Vertrages besonders. Bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein. Ein weiterer Vorteil: Je früher Sie beginnen, auf Ihr Riester-Konto zu sparen, desto mehr zusätzliche Riester-Rente bekommen Sie später im Alter.

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?

Für die volle Riester-Zulage müssen Sie pro Jahr den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Dieser beträgt 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr. Von diesem Betrag werden mögliche Zulagen noch abgezogen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.

Eine Beispielrechnung für 2024:

Frau Müller-Meier (ein Kind, 2011 geboren) hat im Jahr 2023 insgesamt 35.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen verdient.

4 Prozent von 35.000 EUR= 1.400 Euro
abzüglich der Grundzulage- 175 Euro
abzüglich der Kinderzulage- 300 Euro
Mindesteigenbeitrag= 925 Euro

Das heißt: Um sich die maximale staatliche Förderung zu sichern, sollte Frau Müller-Meier mindestens 925 Euro im Jahr 2024 oder rund 78 Euro im Monat auf ihr Riester-Konto einzahlen.

Sie zahlen weniger als Ihren Mindesteigenbetrag ein? Dann erhalten Sie die Riester-Grundzulage sowie mögliche Riester-Kinderzulagen und den Berufseinsteigerbonus anteilig.

Unser Riester-Rechner zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, wie hoch Ihre Riester-Zulage ist.

Zum Riester-Rechner

Riester-Steuervorteil

Neben der Riester-Zulage profitieren Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen, denn Sie können die Zahlungen auf Ihr Riester-Konto in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies lohnt sich vor allem für Riester-Sparer*innen, die etwas mehr verdienen oder keine Kinder haben.

Wie hoch Ihr Riester-Steuervorteil ausfällt, ist von Ihrem Einkommensteuersatz abhängig. Dabei werden die möglichen Zulagen miteingerechnet. Die Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Weitere Auskunft dazu gibt Ihnen Ihr Finanzamt sowie die Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein.

Mehr zum Thema lesen Sie auch in unserer Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“.

Broschüre zum Steuerrecht

Steuervorteil sichern in zwei Schritten

  1. Geben Sie alle Riester-Zahlungen eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung in der
    „Anlage AV“ an. Führen Sie diese unter Sonderausgaben auf.
  2. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist Ihr Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, dann erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung extra. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulage wird Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.

Wer bekommt die staatliche Förderung?

Eine staatlich geförderte Altersvorsorge können alle nutzen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das sind Arbeitnehmer*innen und Auszubildende sowie Selbstständige, die pflichtversichert sind.

Anspruch auf die Förderung der privaten Altersvorsorge haben außerdem:

Bezieher*in von Arbeitslosengeld I und II

Sie erhalten die staatliche Förderung auf Ihr Riester-Konto, wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sind Sie Empfänger*in von Arbeitslosengeld II, können Sie ebenfalls die Riester-Zulage bekommen. Dafür weisen Sie bitte nach, dass Sie vor der Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Pflegeperson

Jemand aus Ihrer Familie ist krank oder pflegebedürftig und Sie kümmern sich zu Hause? Auch dann haben Sie einen Anspruch auf die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Zulage und des Riester-Steuervorteils. Bedingung ist, dass Sie mindestens 14 Stunden pro Woche mit der Pflege beschäftigt sind und nicht Ihren Lebensunterhalt damit verdienen.

Elternteil in Kindererziehungszeit

Wenn Sie für die Erziehung Ihres Kindes eine Auszeit vom Job nehmen, bekommen Sie die Riester-Zulage gezahlt und können den Steuervorteil geltend machen.

Riester-Zulage während der Erziehungszeit

Während der Elternzeit, in der Sie keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, sind Sie nicht automatisch riester-berechtigt. Um sich Ihre Zulage zu sichern, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass die Erziehungszeit beziehungsweise Elternzeit bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrem Rentenversicherungsträger. Den „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" V0800 finden Sie hier. Zum V0800

Bezieher*in von Kranken- oder Vorruhestandsgeld

Aufgrund Ihrer Lebenssituation erhalten Sie eventuell gerade keinen Lohn oder kein Gehalt, sondern Ersatzleistungen für Ihren Lebensunterhalt? Dann steht Ihnen die staatliche Förderung Ihrer privaten Altersvorsorge zu. Dies betrifft Riester-Sparende, die Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld beziehen oder wegen einer Rehabilitationsmaßnahme Übergangsgeld erhalten. Wichtig dabei ist: Sie müssen vor oder während der Zahlungen rentenversicherungspflichtig gewesen sein oder immer noch Rentenbeiträge zahlen.

Geringfügig Beschäftigte*r

Sie haben einen Minijob und zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein? Dann erhalten Sie die staatliche Förderung mit der Riester-Zulage und dem Steuervorteil auf Ihr Riester-Konto.

Amtsträger*in und Soldat*in

Auch als Beamte*r, Richter*in und Soldat*in können Sie die staatliche Förderung für Ihre Riester-Rente erhalten. Ihre Daten müssen dann nur an uns, die ZfA, übertragen werden. Ihre Bezüge- oder Besoldungsstelle übernimmt das für Sie, braucht jedoch Ihre schriftliche Einwilligungserklärung.

Landwirt*in

Als Landwirt*in bekommen Sie die Riester-Zulage und können sich den Riester-Steuervorteil sichern. Dazu müssen Sie in der gesetzlichen „Alterssicherung der Landwirte“, der Alterskasse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau, pflichtversichert sein.

Künstler*in

Als Künstler*in haben Sie Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung, wenn Sie der Künstlersozialkasse angehören.

Frührentner*in

Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit erhalten, können Sie die Riester-Zulage und den Riester-Steuervorteil bekommen. Sie müssen nur vorher in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein. Sie bekommen die staatliche Förderung bis zu Ihrem 67. Geburtstag.

Bundesfreiwillige*r oder freiwillig Wehrdienstleistende*r

Sie sind Bundesfreiwillige*r oder haben sich für den freiwilligen Wehrdienst gemeldet? Dann erhalten Sie die Riester-Zulage und den Steuervorteil, wenn Sie auf Ihr Riester-Konto einzahlen.

Weitere Personen

Gehören Sie keiner der oben genannten Personengruppen an, weil Sie beispielsweise selbständig und nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Riester-Zulage über Ihre*n Ehepartner*in oder eingetragenen Lebenspartner*in erhalten.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für den mittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage erfüllen:

  • Ihr*e Ehepartner*in / Lebenspartner*in hat einen Riester-Vertrag
  • Ihr*e Ehepartner*in / Lebenspartner*in ist riester-berechtigt
  • Sie sind nicht dauerhaft getrennt von*vom Ehepartner*in / Lebenspartner*in
  • Sie zahlen jährlich mindestens 60 Euro in Ihren eigenen Riester-Vertrag ein
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im EU/EWR-Gebiet

 

Noch unsicher, ob sich Riestern für Sie lohnt? Mehr Informationen finden Sie auch hier:

Für wen lohnt sich Riester?

Wie lange erhalte ich die staatliche Förderung?

Die Riester-Zulage und den Riester-Steuervorteil bekommen Sie so lange, wie Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder wenn Sie zu den oben genannten Personenkreisen gehören.

Die Riester-Kinderzulage wird nur so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld für Ihr Kind bekommen. Ändert sich dies, zum Beispiel weil Ihr Kind ins Berufsleben startet und Sie kein Kindergeld mehr beziehen, geben Sie Ihrem Anbieter bitte rechtzeitig Bescheid. So kann vermieden werden, dass die Kinderzulage wieder zurückgefordert wird.

Eine Frau sitzt mit einer Tasse in der Hand vor einem Laptop und markiert auf einem Schriftstück eine Textpassage.Quelle:Stocksy | Guille Faingold Riester Steuervorteil

Übrigens: Startet Ihre Tochter oder Ihr Sohn demnächst ins Berufsleben? Dann wird mit dem Berufseinsteigerbonus die Riester-Rente auch für sie oder ihn interessant.

Wie wird die staatliche Förderung ausgezahlt?

Riester-Zulagen müssen Sie jährlich für das vergangene Beitragsjahr beantragen. Dafür stellen Sie entweder selbst einen Zulageantrag an Ihren Riester-Anbieter oder erteilen ihm die Vollmacht, das für Sie zu übernehmen. Die Riester-Zulagen werden von der ZfA auf Ihr Riester-Konto eingezahlt.

Tragen Sie Ihre Riester-Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung ein! Sie können damit das Einkommen verringern, das Sie versteuern müssen und sichern sich so Ihren Riester-Steuervorteil.

  • Beantragen Sie jetzt ganz einfach Ihren staatlichen Zuschuss.

4 Schritte zur Zulage

  • Oder haben Sie noch Fragen und benötigen weitere Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge mit der Riester-Rente? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Service und Auskunft