Wofür kann ich Wohn-Riester nutzen?
- Wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen wollen, können Sie das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen, um zum Beispiel einen Teil des Kaufpreises oder eine Rechnung des Bauunternehmens zu bezahlen.
- Sie wohnen bereits in einer eigenen Immobilie und haben für die Anschaffung des Eigenheims ein Darlehen aufgenommen? Mit Wohn-Riester können Sie das Guthaben Ihres Riester-Vertrages für die zusätzliche Tilgung des Darlehens einsetzen, zum Beispiel für die Zahlung einer Sondertilgung.
- Beabsichtigen Sie, Genossenschaftspflichtanteile zu erwerben oder haben Sie für deren Erwerb ein Darlehen aufgenommen? Dann können Sie das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag dafür nutzen.
- Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung altersgerecht umbauen? Auch hierfür können Sie sich Geld aus Ihrem Riester-Vertrag auszahlen lassen.
- Sie möchten den Energieverbrauch Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung senken und energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen? Dann können Sie dafür das Guthaben aus Ihrem Riester-Vertrag nutzen.
Welchen Steuervorteil und welche Zulagen bekomme ich mit Wohn-Riester?
Auch für Wohn-Riester können Sie von staatlicher Förderung profitieren. Diese setzt sich aus den Zulagen und den Steuerermäßigungen zusammen.
- Sie erhalten jährlich maximal 175 Euro Grundzulage.
- Haben Sie Kinder? Für jedes vor 2008 geborene Kind gewähren wir Ihnen jährlich 185 Euro Kinderzulage. Ist Ihr Kind nach dem 31.Dezember 2007 geboren, erhalten Sie sogar 300 Euro Kinderzulage. Die Kinderzulage erhalten Sie, solange Ihnen auch Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird.
- Sind Sie noch keine 25 Jahre alt? Dann erhalten Sie einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
- Ihre jährlichen Einzahlungen in den Vertrag können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob Ihnen auch ein Steuervorteil gewährt werden kann.
So erhalten Sie die volle Zulage
Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie im aktuellen Jahr 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in Ihren Vertrag einzahlen. Auf diesen Mindesteigenbeitrag werden die im Beitragsjahr gewährten Zulagen angerechnet.
Wohn-Riester oder Riester-Rente?
Grundsätzlich unterscheidet sich Wohn-Riester nicht von einem Riester-Renten-Vertrag. Staatliche Förderung wird auf beide Vertragsarten gewährt. Auch bei den Voraussetzungen für den Erhalt der Zulagen gibt es keine Unterschiede.
Bei einer Riester-Rente wird Ihnen bei Rentenbeginn eine monatliche Rente zusätzlich zu Ihrer Altersrente gezahlt. Möchten Sie im Alter lieber mietfrei in einer eigenen Immobilie wohnen, dann kann Wohn-Riester für Sie interessant sein.
Auf welche Weise kann ich Wohn-riestern?
Wohn-Riester-Darlehen
Für die Finanzierung Ihrer Immobilie nehmen Sie ein Darlehen auf. Dieses zahlen Sie in monatlichen Raten ab. Ihre Zulagen werden für die Tilgung des Darlehens direkt in Ihren Darlehensvertrag gezahlt.
Quelle:Stocksy | Lumina
Riester-Kombi-Kredit
Der Riester-Kombi-Kredit ist ein Vorfinanzierungsdarlehen und besteht aus einem Bausparvertrag und dem Wohn-Riester-Darlehen. Sie zahlen auf Ihren Bausparvertrag monatliche Sparbeiträge. Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vollständig angespart haben, zahlt Ihr Anbieter die angesparte Summe in Ihr Darlehen ein. Die Darlehenssumme wird mit dem eingezahlten Betrag aus dem Bausparvertrag verrechnet.
Wohn-Riester-Bausparvertrag
Sie schließen für eine von Ihnen festgelegte Bausparsumme einen Riester-Bausparvertrag ab. Diesen sparen Sie zu einem Teil an. Für den restlichen Teil der Bausparsumme nehmen Sie ein Darlehen in Anspruch. Während Sie Ihren Wohn-Riester-Bausparvertrag ansparen, werden die Zulagen auf den Bausparvertrag gezahlt, sodass Sie die vertraglich vereinbarte Höhe der Sparsumme schneller erreichen. Für das im Anschluss in Anspruch genommene Darlehen werden die Zulagen für die Tilgung der Darlehensschuld eingesetzt.
Lassen Sie sich am besten bei einem Riester-Anbieter beraten, welche Lösung für Sie die beste ist.