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GSB | Riester

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Antrag auf Feststellung Stand Wohnförderkonto

Sie haben mit Wohn-Riester Ihr Riester-Guthaben für Ihre Immobilie entnommen oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten? Dann wurde für Sie bei der ZfA ein Wohnförderkonto angelegt. Dieses Wohnförderkonto erhöht sich jährlich um zwei Prozent. Sie können einen Antrag auf Feststellung des aktuellen Stands Ihres Wohnförderkontos stellen. Wie das geht, erfahren Sie auf dieser Seite.

Allgemeine Hinweise

Technische Voraussetzungen

Dieser Online-Service ist für folgende Endgeräte und Browser in der jeweils aktuellen Version optimiert:

  • Endgeräte mit Windows: Chrome und Mozilla Firefox
  • Endgeräte mit MacOS oder iOS: Safari
  • Endgeräte mit Android: Chrome

Hinweise zur Nutzung des Online-Service

Beginnen Sie Ihren Antrag auf Feststellung Stand Wohnförderkonto, können Sie diesen nicht zwischenspeichern und später fortsetzen.

Ihre Daten werden nur erfolgreich an uns übertragen, wenn Sie Ihren Antrag innerhalb von 24 Stunden im gleichen Browserfenster bearbeiten und absenden.

Hier geht es zum Antrag auf Feststellung Stand Wohnförderkonto

Wenn Sie unseren Online-Service nutzen, wird Ihre Identifikationsnummer benötigt. Nur so können wir Ihren Antrag Ihrem Riester-Konto zuordnen. Ihre Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid.


Jetzt Antrag stellen

Was ist das Wohnförderkonto?

Dieses fiktive Konto bildet die Grundlage der nachgelagerten Besteuerung. Das Wohnförderkonto wurde von uns angelegt, nachdem Sie für Ihre Immobilie das Riester-Guthaben entnommen oder geförderte Tilgungsleistungen erhalten haben. Diese Beträge werden dort gebucht und jährlich um zwei Prozent erhöht. Zur vertraglich festgelegten Auszahlungsphase Ihres Riester-Vertrags endet die Erhöhung. Den Gesamtbetrag des Wohnförderkontos müssen Sie dann versteuern.

Weshalb sollte ich den Antrag stellen?

Sie möchten den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos erfahren, dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf Feststellung. Im Antrag geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt Sie den Stand Ihres Wohnförderkontos erfahren möchten. Erhalten Sie vom Anbieter Ihres Riester-Vertrags eine Jahresbescheinigung, so enthält diese gegebenenfalls nur den Stand Ihres Wohnförderkontos zum Ende des abgelaufenen Kalenderjahres.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Befinden Sie sich noch in der Ansparphase Ihres Riester-Vertrags, dann können Sie Ihren Antrag auf Feststellung jederzeit bei uns stellen.

Nachdem Sie Ihren Bescheid von uns erhalten haben, wird auch Ihr Anbieter über den aktuellen Stand des Wohnförderkontos informiert.


Hier geht es zum Antrag auf Feststellung Stand Wohnförderkonto