Muss ich mich registrieren?
Zum jetzigen Zeitpunkt können Sie sich nicht registrieren und ein Benutzerkonto anlegen, um den „Entnahmeantrag online“ zu stellen. Wenn Sie die Bearbeitung des Antrags beginnen, können Sie diese nicht unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Ihre Daten werden nur erfolgreich an uns übertragen, wenn Sie den Antrag innerhalb von 24 Stunden im gleichen Browserfenster bearbeiten und absenden. Nach erfolgreicher Übertragung können Sie nachträglich keine weiteren Unterlagen mehr zu Ihrem Antrag hochladen. Bitte vergessen Sie nicht, am Ende das Browserfenster zu schließen.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Wenn Sie Ihren „Entnahmeantrag online“ für den Bau oder Kauf Ihrer Immobilie stellen, benötigt die ZfA für die Prüfung des Anspruchs einige Unterlagen von Ihnen. Sie können diese ganz einfach an den passenden Stellen als Anhänge hochladen. Bevor Sie mit dem Antrag starten, halten Sie bitte alle wichtigen Nachweise bereit. Ist Ihr Vorhaben noch in Planung oder sind Sie schon in Ihre Immobilie eingezogen? Für jede Phase Ihres Vorhabens sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Nachfolgend finden Sie dazu eine Aufstellung.
Achtung:
Ihr Antrag muss spätestens zehn Monate vor dem Beginn der Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag bei uns eingegangen sein. Ab Ihrem 59. Lebensjahr fügen Sie einen Nachweis über den Beginn der Auszahlungsphase Ihrem Antrag bei. Das ist entweder eine Kopie Ihres Riester-Vertrags oder eine aktuelle Bescheinigung Ihres Anbieters über den tatsächlichen Beginn der Auszahlungsphase, sollte dieser von Ihren Vertragsunterlagen abweichen.
Bau oder Kauf ist geplant
- Kaufvertrag, Kaufvertragsentwurf oder Exposé oder
- Bauvertrag oder
- Kostenvoranschlag, Kostenrechnungen des Architekten oder der Gewerke
- Bereits vorhandenen Nachweis des (zukünftigen) Eigentums mittels vollständigen Grundbuchauszugs oder
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angabe zu Eigentumsteil oder
- Eintragungsbekanntmachung mit Auflassungsvormerkung oder bereits eingetragenem Eigentum/Miteigentumsanteil
- Entsprechende Nachweise, wenn Teile der Immobilie nicht von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken, sondern beruflich genutzt oder an Dritte vermietet werden (zum Beispiel Mietvertrag, Nutzungsüberlassung, Grundriss mit Quadratmeteranzahl).
Bau oder Kauf wurde begonnen
- Kaufvertrag oder Kaufvorvertrag oder
- Bauvertrag oder Bauvorvertrag oder
- Kostenvoranschlag, Kostenrechnungen des Architekten oder der Gewerke
- Nachweise über bereits erfolgte Zahlungen beim Kauf einer Immobilie (zum Beispiel Zahlung des Kaufpreis durch Bestätigung der Bank oder Kontoauszüge) oder
- Nachweise über bereits erfolgte Zahlungen beim Bau einer Immobilie (zum Beispiel Bestätigung des Handwerkers bei Barzahlungen oder Bestätigung der Bank oder Kontoauszüge)
- Nachweise über die Bezahlung sonstiger Kosten (zum Beispiel Grunderwerbsteuer, Makler- und Notarkosten)
- Bereits vorhandenen Nachweis des (zukünftigen) Eigentums mittels vollständigen Grundbuchauszugs oder
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angabe zu Eigentumsteil oder
- Eintragungsbekanntmachung mit Auflassungsvormerkung oder bereits eingetragenem Eigentum/Miteigentumsanteil
- Entsprechende Nachweise, wenn Teile der Immobilie nicht von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken, sondern beruflich genutzt oder an Dritte vermietet werden (zum Beispiel Mietvertrag, Nutzungsüberlassung, Grundriss mit Quadratmeteranzahl).
Bau oder Kauf ist bereits abgeschlossen
- Aktuelle Meldebescheinigung, die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises, sofern Sie in Ihre Immobilie eingezogen sind.
- Nachweis des Eigentums mittels vollständigen Grundbuchauszugs oder
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Angabe zu Eigentumsteil oder
- Eintragungsbekanntmachung mit Auflassungsvormerkung oder bereits eingetragenem Eigentum/Miteigentumsanteil
- Entsprechende Nachweise, wenn Teile der Immobilie nicht von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken, sondern beruflich genutzt oder an Dritte vermietet werden (zum Beispiel Mietvertrag, Nutzungsüberlassung, Grundriss mit Quadratmeteranzahl).
- Kaufvertrag oder Bauvertrag
- Nachweise über erfolgte Zahlungen beim Kauf einer Immobilie (zum Beispiel Zahlung des Kaufpreis durch Bestätigung der Bank oder Kontoauszüge) oder
- Nachweise über erfolgte Zahlungen beim Bau einer Immobilie (zum Beispiel Bestätigung des Handwerkers bei Barzahlungen oder Bestätigung der Bank oder Kontoauszüge)
- Nachweise über die Bezahlung sonstiger Kosten (zum Beispiel Grunderwerbsteuer, Makler- und Notarkosten)
Hinweis: Nachweise über erfolgte Zahlungen müssen im zeitlichen Zusammenhang zum Kauf oder Bau der Immobilie stehen. Das bedeutet, diese Zahlungen sollten nicht älter als sechs Monaten sein, wenn Sie den Antrag stellen.
Erwerb eines eingetragenen Dauerwohnrechts
Reichen Sie entsprechende Nachweise ein, wenn Teile der Immobilie nicht von Ihnen zu eigenen Wohnzwecken, sondern beruflich genutzt oder an dritte vermieten werden. (zum Beispiel Mietvertrag, Nutzungsüberlassung, Grundriss mit Quadratmeteranzahl).
Welche technischen Hinweise müssen Sie beachten?
Internetbrowser
Der Entnahmeantrag online ist für folgende Endgeräte und Browser in der jeweils aktuellen Version optimiert:
- Endgeräte mit Windows: Chrome und Mozilla Firefox
- Endgeräte mit MacOS oder iOS: Safari
- Endgeräte mit Android: Chrome
Anlagen zum Entnahmeantrag online
Sie möchten Ihre Nachweise zum „Entnahmeantrag online“ hochladen?
Damit alles reibungslos funktioniert und Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann,
geben wir Ihnen hier nützliche Tipps zum Hochladen Ihrer Dokumente.
Tipps zum Hochladen Ihrer Nachweise (PDF, 35KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Verlinkung auf den Entnahmeantrag online