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GSB | Riester

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Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)


Wir kümmern uns um Ihre Riester-Zulagen

Sie haben vermutlich im Zusammenhang mit Ihrer Riester-Rente auch von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gehört. Wer sind wir, warum die Zentrale Zulagenstelle gegründet wurde und welche Aufgaben unsere Mitarbeiter*innen täglich erledigen, lesen Sie auf dieser Seite.

Mit Riester die Versorgungslücke schließen

Wir alle dürfen heutzutage auf ein langes Leben hoffen – dank guter medizinischer Versorgung und vieler Möglichkeiten, gesund und fit zu bleiben. Gleichzeitig fordert dies unsere Gesellschaft heraus, denn immer mehr Rentenempfänger*innen stehen immer weniger Beitragszahler*innen gegenüber. Wenn Sie heute erwerbstätig sind, reicht die gesetzliche Rente vermutlich nicht mehr aus, um Ihre Versorgung im Alter zu sichern.

Nur wenn Sie zusätzlich in eine private Altersvorsorge investieren, können Sie diese Lücke schließen. Das erkannte auch die gesetzgebende Instanz und führte im Rahmen der Rentenreform 2001 die staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester-Rente, ein. Als Riester-Sparer*in erhalten Sie eine staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen.

Wir für Ihr Altersvermögen

Um die Zulagen für die Riester-Sparer*innen zu berechnen und auf deren Riester-Konto auszuzahlen, wurden die damit verbundenen Aufgaben einer zentralen Stelle übertragen – der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Als Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund haben wir am 1. Januar 2002 unsere Arbeit am Standort Brandenburg an der Havel aufgenommen. Da die gesetzlichen Grundlagen für die Riester-Rente im Einkommensteuergesetz verankert sind, gehören wir zur Finanzverwaltung in Deutschland. Unsere Aufsichtsbehörde ist das Bundeszentralamt für Steuern.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir sind für Sie da, wenn es um Ihre Riester-Zulagen geht.

Wir ...

  • ... berechnen Ihre Zulage und zahlen sie aus.
  • ... prüfen, ob zu wenig oder zu viel Zulage gezahlt wurde.
  • ... stellen Ihren Zulageanspruch fest.
  • ... gleichen Ihre für die Zulage relevanten Daten  mit der Rentenversicherung, den Familienkassen, Besoldungsstellen und Finanzämtern ab.
  • ... entscheiden über Anträge auf Kapitalentnahme.

Damit Ihre Beiträge zur privaten Altersvorsorge auch steuerlich berücksichtigt werden, leiten wir die Informationen über Ihre für die Riester-Rente geleisteten Beiträge an das Finanzamt weiter.

Darüber hinaus sind wir als zentrale Stelle für den Datentransfer zwischen Ministerien und Institutionen zuständig. So leiten wir unter anderem Daten zu Rentenzahlungen und zu Krankenkassenbeiträgen an die Finanzämter weiter.

Unsere modernen Verfahren und technischen Voraussetzungen machen uns zu einer zuverlässigen Partnerin und Dienstleisterin für Behörden, Ämter und Unternehmen der freien Wirtschaft. Wir bedienen 11.000 Schnittstellen und garantieren einen sicheren und reibungslosen Datenfluss.

Besser und transparenter für Sie

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ist Vorreiterin der Digitalisierung in deutschen Behörden. Seit Gründung unserer Abteilung als Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2002 arbeiten wir weitestgehend digital. Die an uns übermittelten Zulageanträge werden zu 98 Prozent automatisch bearbeitet.

Unsere Verfahren entwickeln wir kontinuierlich weiter. So können wir uns noch schneller und effizienter um Ihre Anliegen rund um Ihre Riester-Förderung kümmern.

Eine Mitarbeiterin der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen sitzt im Büro am Schreibtisch vor einem Computer.Über die ZfA

Wenn Sie Fragen zu Ihren Zulagen haben, sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gern weiter.

Unser ZfA-Flyer

In unserer Broschüre "Wir für Ihre Riester-Rente" finden Sie interessante Zahlen und Fakten zur Riester-Rente, zur ZfA und zu unserer Arbeit. Sie ist in der 3. Auflage im Juni 2020 online erschienen.

Wir für Ihre Riester-Rente